Urteil: Wer ohne Fahrradhelm fährt, trägt bei Unfall eine Mitschuld
Wichtiges Urteil für Fahrradfahrer: Wer auf dem Rad ohne Helm unterwegs ist, trifft bei einem Unfall mit Kopfverletzung unter Umständen eine Mitschuld und muss zahlen.
Fahrradfahrer tragen bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Mitschuld, wenn ein Helm ihre Kopfverletzungen ver- oder gemindert hätte. Dies gilt auch bei verkehrswidrigem Verhalten des Unfallgegners. Das hat der 7. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts entschieden (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12).
Keine Helmpflicht für Radfahrer - trotzdem Mitschuld
Für Radfahrer bestehe zwar keine Helmpflicht, heißt es in der Urteilsbegründung, aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. "Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird."
Ohne Helm: Radlerin erlitt schwere Kopfverletzung
Im konkreten Fall fuhr die Klägerin mit ihrem Fahrrad ohne Helm auf der Straße an einem am Straßenrand parkenden Auto vorbei. Die Autofahrerin öffnete unmittelbar vor der Fahrradfahrerin die Tür. Die Radlerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei zog sie sich eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu. Der Anteil ihrer Mitschuld wegen des fehlenden Helms wurde vom Gericht auf 20 Prozent angesetzt.
Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ist zwar nicht für ganz Deutschland bindend. Man kann aber davon ausgehen, dass sich andere Gerichte bei ähnlichen Fällen an dem Spruch orientieren werden. Damit müssten auch Fahrradfahrer in anderen Bundesländern damit rechnen, möglicherweise eine Mitschuld zu tragen, wenn sie ohne Fahrradhelm verletzt wurden und es zum Rechtsstreit kommt. bo/dpa
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