Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozess: Urteil kippt Gebühren: Der Strand ist für alle da

Prozess
13.09.2017

Urteil kippt Gebühren: Der Strand ist für alle da

Über hundert Anwohner der Gemeinde Wangerland protestierten schon 2012 am Zaun zum Strand von Hooksiel gegen Kurbeiträge und Zäune an den Nordseestränden von Niedersachsen.
Foto: Ingo Wagner, dpa

Viele Strandbäder an Nord- und Ostsee verlangen von Tagesgästen Eintrittsgeld. Ein Grundsatzurteil kippt nun solche Gebühren in einer Gemeinde. Und andere könnten folgen.

Das Meer direkt vor der Nase, aber ein Maschendrahtzaun versperrt den Zugang zum Strand. Diese Situation war zwei Bewohnern der Nordseeküste ein Dorn im Auge. Sie haben gegen die ostfriesische Gemeinde Wangerland geklagt. Deren Tourismus GmbH verlangt in der Badesaison von Tagesgästen Eintrittsgeld für den Strandzugang. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend ein Grundsatzurteil gefällt – mit wahrscheinlich weitreichenden Folgen (Az 10 C 7.16).

Die Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste sind nämlich weitgehend rechtswidrig. Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren möglicherweise gegen das Recht verstoßen.

Kläger dürfen Teile des Strands ganzjährig besuchen

Die kommunale Touristik GmbH von Wangerland verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter Strände auf einer Länge von rund neun Kilometern. An den beiden Strandbädern stellten Tagesgäste grob geschätzt etwa ein Fünftel der Besucher, sagt Friedo Gerdes, Prokurist bei der Tourismus GmbH von Wangerland. Das sei vergleichsweise viel – wegen der guten Autobahnverbindung.

Die Inanspruchnahme nahezu des gesamten Strandes sei aber unverhältnismäßig, entschieden die Richter. Die Touristik GmbH hatte den Strand eingezäunt. Die Kläger dürfen nun nach dem Urteil weite Teile des Strands ganzjährig kostenfrei besuchen.

Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben, argumentierten die Richter. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen. Die Leipziger Richter stützten sich in ihrem Urteil unter anderem auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der die allgemeine Handlungsfreiheit vorsieht.

Viele schauten gespannt auf das Urteil

Wie ist die Situation an den Küsten Deutschlands? „An der Nordseeküste wird generell von Tagesgästen mit wenigen Ausnahmen ein Strandeintritt verlangt“, sagt Sonja Janßen, Geschäftsführerin des Tourismusverbands Nordsee – auch in Schleswig-Holstein. Die Kosten bewegten sich etwa im Rahmen 1,50 Euro bis 3,50 Euro pro Person. „Das ist gängige Praxis.“ Daher schauten auch viele gespannt auf das Urteil der Verwaltungsrichter. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.