Vergewaltigung beim Camping: Staatsanwaltschaft fordert lange Haft
Eine junge Camperin soll im Urlaub von einem 31-Jährigen vergewaltigt worden sein. Die Staatsanwaltschaft fordert viele Jahre Haft, doch der Angeklagte bestreitet die Tat.
Im Prozess um die Vergewaltigung einer jungen Camperin in Troisdorf bei Bonn hat die Staatsanwältin am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Angeklagten gefordert. Das teilte ein Gerichtssprecher mit - zum Schutz der Opfer war die Öffentlichkeit bei den Plädoyers ausgeschlossen. Am Donnerstag will das Bonner Landgericht sein Urteil in dem aufsehenerregenden Fall verkünden.
Vergewaltigung beim Camping: Täter soll Opfer mit Astsäge bedroht haben
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte die 23-Jährige und ihren Freund im April beim Zelten in der Siegaue überfallen und mit einer Astsäge bedroht. Der 31-Jährige soll dem Paar etwas Geld und eine Lautsprecherbox gestohlen und dann die Frau in der Nähe des Zeltes vergewaltigt haben. Die Staatsanwältin wirft dem Asylbewerber aus Ghana besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung vor.
Der Angeklagte bestreitet die Tat. Die Verteidiger stellten in ihrem Plädoyer keinen konkreten Strafantrag. Im Prozess war der 31-Jährige mehrfach aufbrausend geworden. Unter anderem hatte er das Opfer am ersten Verhandlungstag als Prostituierte bezeichnet.
Bei der Aussage der jungen Frau hatte das Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Eine Kripobeamtin schilderte in der Verhandlung, dass die Studentin geistesgegenwärtig reagiert habe. Sie habe sich nicht gegen den Täter gewehrt und ihren Freund aufgefordert, sein Messer stecken zu lassen und die Polizei zu rufen. dpa/AZ
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.