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  3. Bonn: Camperin vergewaltigt: Elfeinhalb Jahre Haft für 31-Jährigen

Bonn
19.10.2017

Camperin vergewaltigt: Elfeinhalb Jahre Haft für 31-Jährigen

Bei Bonn wurde eine junge Camperin vergewaltigt. Jetzt wurde ein 31-Jähriger verurteilt.
Foto: Henning Kaiser, dpa

Er überfiel ein zeltendes Paar mit eine Astsäge und vergewaltigte die junge Camperin. Für die Tat in der Bonner Siegaue hat ein 31-Jähriger nun eine lange Freiheitsstrafe erhalten.

Für die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn ist ein 31-Jähriger zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Bonner Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im April ein junges Paar aus Baden-Württemberg beim Zelten überfallen hatte. Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana bedrohte seine Opfer nach Überzeugung der Richter mit einer Astsäge und vergewaltigte die 23 Jahre alte Frau. Die Tat hatte überregional für Aufsehen gesorgt.

Camperin bei Bonn vergewaltigt - Angeklagter stritt Vorwürfe bis zuletzt ab

"Die beiden Geschädigten hatten Todesangst", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Sie hätten keinen anderen Ausweg gesehen, als auf die Forderungen des Täters einzugehen - in der Hoffnung, dann mit dem Leben davonzukommen. Die Studentin und ihr 26 Jahre alter Freund hätten eine Horrornacht erlebt, unter deren Folgen sie noch heute leiden.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Deshalb mussten die Studentin und ihr Freund in dem Prozess als Zeugen aussagen. Dies sei eine zusätzliche Belastung für sie gewesen, sagte der Richter.

Vor allem wegen der eindeutigen DNA-Spuren sei die Beweislast gegen den Angeklagten von Anfang an erdrückend gewesen. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger forderten kein konkretes Strafmaß.

Prozess um Vergewaltigung: Revision angekündigt

Der 31-Jährige, der im Prozess zuvor mehrfach aufbrausend geworden war, nahm das Urteil ohne äußerliche Regung entgegen. Sein Verteidiger kündigte an, dass sein Mandant Revision einlegen wolle. dpa/AZ

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