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Neunkirchen
26.10.2011

Verkäuferin wegen Omeletts und Brötchen fristlos gekündigt

Einer Bäckerei-Verkäuferin wurde gekündigt, weil sie am Arbeitsplatz zwei selbst zubereitete Omeletts gegessen und ein Brötchen mitgenommen hat.

Das Arbeitsgericht Neunkirchen  im Saarland hat die fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin  bestätigt, die am Arbeitsplatz zwei von ihr selbst zubereitete  Omeletts gegessen und ein belegtes Brötchen mitgenommen hatte, ohne  dafür zu bezahlen. Dies sei ein "wichtiger Grund", der eine  fristlose Kündigung erlaubt, heißt es in einer Mitteilung des  Gerichts. Die Richter begründeten ihre Entscheidung vom 12. Oktober  mit der Betriebsordnung des Arbeitgebers. Darin wird bestimmt, dass  die Mitarbeiter Waren, die sie essen oder kaufen wollen, in die  Kasse eingeben und bezahlen müssen. Der Verkaufspreis der  Lebensmittel betrug demnach 12,75 Euro. afp/AZ

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