Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Geflügelpest H5N8: Vogelgrippe ist in Bayern angekommen

Geflügelpest H5N8
11.11.2016

Vogelgrippe ist in Bayern angekommen

Eine tote Reiherente schwimmt am Ufer des Großen Plöner Sees in Schleswig-Holstein. Für das Sterben von mehr als 200 Vögeln an Seen bei Plön ist das Virus H5N8 verantwortlich. Auch aus Süddeutschland und Nachbarländern werden Fälle gemeldet.
Foto: Carsten Rehder (dpa)

Jetzt ist der Verdacht bestätigt: Reiherenten am Bodensee sterben an einer gefährlichen Form der Vogelgrippe. Nun gilt auch am Bodensee eine Stallpflicht für Geflügel.

Die Vogelgrippe hat nun auch den Bodensee erreicht. Bei Wildvögeln in der Region sei die gefährliche Variante vom Typ H5N8 nachgewiesen worden, teilte das Agrarministeriums mit. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Ostseeinsel Riems habe entsprechende Verdachtsfälle bestätigt.

Nach Schätzung des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart sind am gesamten Bodensee bislang zwischen 70 und 80 tote Vögel gefunden worden. Die Zahl beinhalte aber auch Funde etwa in Österreich oder der Schweiz, sagte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch. Auf baden-württembergischer Seite geht das Ministerium von 30 bis 35 Tierkadavern aus.

H5N8: Vogelgrippe am Bodensee tötet zahlreiche Vögel

Minister Peter Hauk (CDU) will sich am Mittwochnachmittag über den aktuellen Stand ein Bild machen und über das weitere Vorgehen informieren. Da es sich um die für Geflügel ansteckende Variante handelt, werden Schutzmaßnahmen durch die Behörden ergriffen. Das Risiko für Menschen durch den H5N8-Erreger gilt als sehr gering. 

Tote Ente im Hafenbecken von Überlingen am Bodensee. Zuvor war die gefährliche Form der Vogelgrippe bereits in Schleswig-Holstein festgestellt worden.
Foto: Felix Kästle (dpa)

Nahe Konstanz am westlichen Bodenseeufer waren laut Ministerium mehr als 30 tote Reiherenten gefunden worden. Nun steht fest, dass es sich um die hochpathogene Variante handelt, die auch als Geflügelpest bezeichnet wird. Der Landkreis bereite in enger Abstimmung mit dem Ministerium Maßnahmen vor, sagte der Konstanzer Landrat Frank Hämmerle (CDU). Dazu gehöre etwa eine Stallpflicht für Geflügelhalter oder auch ein Anlein-Gebot für Hunde.

Vogelgrippe: Auch am Bodensee gilt jetzt Stallpflicht

Im benachbarten Bodenseekreis wurden nach Angaben des Landratsamtes in Friedrichshafen ebenfalls Tierkadaver gefunden. In einem Hafen in Überlingen seien neun tote Vögel entdeckt worden, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Die verendeten Tiere würden von Mitarbeitern des Veterinäramtes eingesammelt und zur Untersuchung ins Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt nach Aulendorf (Kreis Ravensburg) gebracht. Wie eine Sprecherin des Landwirtschaftsministerium in Stuttgart am Mittwoch mitteilte, müssen nun zahlreiche Betriebe ihr Geflügel im Stall einsperren. Gelten soll die behördliche Anordnung zur Stallpflicht zunächst drei Monate lang in einem Bereich von rund 1000 Metern vom Bodenseeufer aus.

Gesonderte Kontrollen über die Einhaltung gebe es nicht, sagte die Sprecherin weiter. "Das ist ja auch im Sinne der Landwirte, die Tiere zu schützen." Wenn jemand sich nicht daran halte und etwa von Bürgern gemeldet würde, sei das eine Ordnungswidrigkeit. "In den letzten Jahren hat das aber immer gut funktioniert." 

Auch in Schleswig-Holstein ist die gefährliche Vogelgrippe-Form ausgebrochen. Dort gilt im ganzen Bundesland eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel. Bei Vogelgrippe-Fällen in Mannheim handelte sich um einen weniger gefährlichen Typ.

Geflügelpest H5N8: Bislang keine Infektionen von Menschen

Seit November 2014 wurden hochpathogene H5N8-Viren in mehreren Geflügelbetrieben in Deutschland und anderen europäischen Ländern entdeckt. Infektionen von Menschen mit den Viren sind laut FLI bislang weltweit nicht nachgewiesen worden. Eine Ansteckung über infizierte Lebensmittel ist nach Auskunft des Bundesinstituts für Risikobewertung "theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich". H5N8-Viren war schon früher entdeckt worden, etwa 1983 in Irland. dpa/lsw

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.