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Borkum
02.10.2013

Vogelschutz: Jäger sollen Katzen schießen

Ein Katze spielt mit einer Meise, die sie zuvor gefangen hat (Archivbild): Auf Borkum sollen Jäger Katzen schießen, um Vögel zu schützen - das empört manche.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Auf Borkum sollen Jäger Katzen schießen, um Vögel zu schützen - das empört manche. Was viele nicht wissen: Katzen dürfen bundesweit unter bestimmten Bedingungen geschossen werden.

Ihr Aufruf zur Jagd auf wildernde Katzen hat der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer heftige Kritik eingetragen. Nach Protesten von Tierfreunden versuchte die Parkverwaltung am Mittwoch, die Wogen zu glätten. "Keine Katze wird wahllos getötet", erklärten die Behörde und die Inselgemeinde Borkum. Zum Schutz gefährdeter Wiesenvögel auf Borkum und Langeoog müssten die Beutegreifer aber reduziert werden - neben Ratten und Igeln eben Katzen. So sehe es das vom Land Niedersachsen und der EU initiierte Projekt Life vor.

Geschützt werden sollen damit europaweit gefährdete Vögel wie Uferschnepfe, Wachtelkönig oder Rotschenkel. Es sei auch sonst gängige Praxis, wildernde Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu erlegen. Eine gesonderte Genehmigung müsse nicht erteilt werden. Und das gilt bundesweit: Jäger dürfen laut Bundesjagdgesetz Hunde und Katzen töten, wenn es dem Schutz des Wildes dient.

Auch Hunde dürfen unter Umständen getötet werden

Für viele Bodenbrüterarten sei der Schutz vor Beutegreifern wie Füchsen oder verwilderten Hauskatzen überlebenswichtig, sagte der Sprecher der Landesjägerschaft, Florian Rölfing. "Auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, so gehen die Jäger dabei äußerst zurückhaltend vor", betonte Rölfing. Vor allem bei Hunden werde das Recht nur in seltenen Ausnahmen genutzt. "Schließlich sind viele Jäger selbst Hundebesitzer."

In Niedersachsen dürften Katzen erschossen werden, wenn sie sich weiter als 300 Meter vom nächsten Wohngebäude entfernt haben, bestätigte Rölfing. Auch wildernde Hunde könnten getötet werden, wenn sie nicht unter Kontrolle einer für sie verantwortlichen Person stünden und nicht etwa als Diensthunde wie Blinden- oder Polizeihund zu erkennen seien. In Hausgärten oder anderen sogenannten befriedeten Bezirken wie Ortschaften dürfe aber nicht geschossen werden.

Es geht um streunende und verwilderte Katzen

Bei dem aktuellen Projekt gehe es nur um streunende und verwilderte Katzen in den Inseldünen, betonen die Organisatoren. Verwechslungsgefahr mit den streng geschützten Wildkatzen besteht an der Küste nicht: "Auf den ostfriesischen Inseln leben keine Wildkatzen", sagte Sprecher Jens-Peter Kiel von der Nationalparkverwaltung. "Für uns geht es um ein Schutzprogramm für bedrohte Arten", verteidigte zudem ein Sprecher des Umweltministeriums in Hannover die Maßnahmen.

Der Deutsche Tierschutzbund und dessen Landesverband Niedersachsen sprachen sich am Mittwoch gegen die Tötung freilebender Katzen aus. Die Verantwortlichen sollten die Tiere stattdessen leben fangen und dann kastrieren, damit sie sich nicht vermehren. Eine Kampagne zur Förderung der Katzenkastration solle zusätzlich gestartet werden, hieß es bei den Projektverantwortlichen.  dpa

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