Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Daniel Küblböck: Wann kann ein Vermisster für tot erklärt werden?

Daniel Küblböck
11.09.2018

Wann kann ein Vermisster für tot erklärt werden?

Seit Sonntag wird Küblböck vermisst. Nach Angaben des Kreuzfahrtanbieters Aida Cruises ging der 33-Jährige bei einer Kreuzfahrt von Hamburg nach New York über Bord. 
Foto: Carsten Rehder, dpa (Symbolbild)

Daniel Küblböck wird vermisst, seit er von einem Kreuzfahrtschiff verschwunden ist. Der Fall wirft Fragen auf. Wann kann ein Vermisster für tot erklärt werden?

Der Fall von Daniel Küblböck, der am Sonntag von einem Kreuzfahrtschiff in der Labrador See vor Neufundland verschwunden ist, bewegt ganz Deutschland. Und wirft viele Fragen auf. Nicht nur zum persönlichen Schicksal des jungen Sängers, den die Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) bekannt gemacht hat, sondern auch allgemein. Wie und wann kann ein Vermisster für tot erklärt werden?

Der Tod eines Menschen wird in der Regel durch eine Sterbeurkunde belegt. Das Ableben muss zweifelsfrei feststehen, heißt es im Deutschen Rechtslexikon. Dies ist nicht ohne weiteres möglich, wenn etwa jemand über Bord eines Schiffes geht und vermisst wird. Ist es wahrscheinlich, dass ein Mensch nicht mehr lebt, kann ein Gericht auf Antrag den Tod erklären oder die Todeszeit feststellen. Dies regelt das Verschollenheitsgesetz.

Das Gesetz sieht für eine Todeserklärung unterschiedliche Fristen vor, die verstrichen sein müssen. Als verschollen gilt jemand, von dem es seit längerer Zeit kein Lebenszeichen gibt und ernstliche Zweifel an seinem Fortleben bestehen. Allgemein kann jemand für tot erklärt werden, wenn er seit zehn Jahren als verschollen gilt. Wenn Menschen bei einer Fahrt auf See verschwinden - bei einem Schiffsuntergang oder durch einen Sturz vom Schiff -, dann gilt eine kürzere Frist von sechs Monaten.

Daniel Küblböck vermisst - Küstenwache stellt Suche ein

Im Fall des vermissten Daniel Küblböck, dessen offizieller Künstlername seit 2017 Daniel Kaiser-Küblböck ist, wurde die Suche am Montagabend eingestellt. "Angesichts der geringen Überlebensdauer bei den dort in dieser Jahreszeit herrschenden Wassertemperaturen wurde die schwierige Entscheidung getroffen, die Suche zu beenden", teilte ein Sprecher der kanadischen Küstenwache, Mark Gough, mit. Küblböck war nach Angaben der Reederei des Kreuzfahrtschiffs "Aidaluna", Aida Cruises, am frühen Sonntagmorgen von Bord des Schiffs gesprungen.

Nachdem vier Schiffe, ein Hubschrauber und ein Flugzeug zusammengerechnet 80 Stunden nach Küblböck gesucht hätten, sei die Entscheidung getroffen worden, die Suche um 11 Uhr (Ortszeit; 17 Uhr MESZ) einzustellen, erklärte Gough. Der Vermisstenfall sei nun an die Polizei von Neufundland und Labrador übergeben worden. Um Küblböcks Angehörige werde sich die Reederei Aida Cruise Lines kümmern. "Unsere Gedanken sind in dieser schwierigen Zeit bei ihnen." (dpa/AZ)

Lesen Sie dazu auch

Daniel Küblböck begeisterte tausende Fans. Seine Single „You drive me crazy“ schaffte es sogar in die thailändischen Charts.
11 Bilder
Bilderstrecke: Die wechselhafte Karriere des Daniel Küblböck
Foto: Armin Weigel, dpa
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.