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Klinik in Brüggen-Bracht
31.08.2016

Nach alternativer Krebstherapie: Bald strengere Vorgaben für Heilpraktiker?

Das Gebäude des Biologischen Krebszentrums in Brüggen-Bracht. Hier unterzogen sich Krebspatienten einer alternativen Therapie.
Foto: Henning Kaiser/Archiv (dpa)

Mehrere Patienten starben nach ihrer Behandlung durch einen Heilpraktiker im alternativen Krebszentrum in Brüggen-Bracht. Experten zweifeln deshalb nun das Heilpraktikergesetz an.

Nach dem Tod mehrerer Patienten in einer alternativen Krebsklinik am Niederrhein fordern Ärzte-Funktionäre und Patientenschützer strengere Vorschriften für den Beruf des Heilpraktikers. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Samstag, die Regelungen des Heilpraktikerwesens müssten völlig neu überdacht werden.

Nach Tod von Patienten: Reform des Heilpraktikergesetzes gefordert

Zweifel an der Wirksamkeit homöopathischer Therapien äußerte der Vorsitzende der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Josef Hecken: Behandlungen durch Heilpraktiker sollten verboten werden können, wenn deren medizinischer Nutzen nicht erwiesen sei. Krankenkassen dürfen auch freiwillig nicht Dinge finanzieren, für die "es keine Evidenz gibt". Hecken ist der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser. Das Gremium legt fest, welche Leistung die Kassen bezahlen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Das deutsche Heilpraktikergesetz ist ein Relikt aus dem Jahr 1939. Für die Sicherheit der Patienten muss es dringend reformiert werden."

Es sei nicht akzeptabel, so Brysch, dass das Gesetz keine Ausbildung für Heilpraktiker festlege. Ebenso fehlten verbindliche Standards für die Heilpraktikerprüfung. "Hier muss der Gesetzgeber endlich für klare Regeln sorgen" forderte der Patientenschützer.

Alternative Krebsbehandlung: Heilpraktiker brauchen Vorgaben

Deutschland werde immer mehr zum Magneten für Heiler aus aller Welt, es gebe einen milliardenschweren Markt, kritisierte Brysch. Das sei kein Wunder: "Während es für die Zulassung als Heilpraktiker in Deutschland keine hohen Hürden gibt, gehen Nachbarländer wie Österreich und die Niederlande einen anderen Weg." Erforderlich seien eindeutige Vorgaben, was ein Heilpraktiker tun dürfe und was nicht, betonte der Patientenschützer. "Sowohl für Heilpraktiker als auch für ihre Heilmittel darf nicht länger gelten: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist."

Drei Krebspatienten waren kurz nach einer Behandlung bei einem Heilpraktiker im niederrheinischen Brüggen gestorben. Laut Staatsanwaltschaft ist noch unklar, ob es an einem experimentellen Wirkstoff gelegen hat. kna

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