Westerwald-Wolf erschossen: Mann stellt sich der Polizei
Westerwald-Wolf erschossen: Ein 71-Jähriger hat nun zugegeben, auf den Wolf geschossen zu haben. Offenbar hat er den Wolf mit einem Hund verwechselt.
Wolf im Westerwald erschossen: Nun steht fest, wer es getan hat. Ein 71 Jahre alter Mann hat zugegeben, auf den Wolf geschossen zu haben. Laut Medienberichten soll er den Wolf mit einem wildernden Hund verwechselt haben.
Westerwald-Wolf: Der erste Wolf seit 123 Jahren
Ein Gentest soll nun klären, ob es sich bei dem Kadaver tatsächlich um den ersten Wolf in Rheinland-Pfalz seit 123 Jahren gehandelt hat. Der 71-jährige Mann habe sich bei der Kriminalinspektion Montabaur gemeldet und zugegeben, am vergangenen Samstag die Schüsse abgegeben zu haben, teilte die Polizei am Dienstag mit.
Wolf erschossen: Spaziergänger finden Kadaver
Spaziergänger hatten den Kadaver am Samstag gefunden. Ein Gentest soll klären, ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelt. Die Ergebnisse dürften nach Angaben des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums an diesem Mittwoch vorliegen. "Wir gehen zu 99 Prozent davon aus, dass es sich bei dem toten Tier um den Wolf handelt", sagte ein Sprecher des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz am Montag.
Nabu stellt Strafanzeige: "Hinterhältige Tat"
Laut Polizei wurde das Tier mit einer großkalibrigen Waffe erschossen. Es dürfte sich um den Wolf handeln, der erst Ende Februar bei Steimel im Kreis Neuwied im Westerwald entdeckt und fotografiert worden war. Es war die erste mit Bildern belegte Sichtung eines solchen heulenden Zeitgenossen seit 123 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz.
Wölfe: Streng geschützt
Bevor die Identität des mutmaßlichen Schützen bekanntwurde, hatte der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. "Die Tötung des Wolfes ist eine hinterhältige Tat", sagte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller laut Mitteilung in Berlin. Naturschutzreferent Olaf Strub vom Nabu Rheinland-Pfalz sagte, bei Wölfen handele es sich um eine streng geschützte Tierart. Dem Täter drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. (dpa, AZ)
Die Diskussion ist geschlossen.