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  3. Veröffentlichung verboten: "Zeitungszeugen": Der Kampf um "Mein Kampf"

Veröffentlichung verboten
25.01.2012

"Zeitungszeugen": Der Kampf um "Mein Kampf"

Das Foto zeigt eine Ausgabe der Sammeledition «Zeitungszeugen» vom 05.01.2012 und rechts den beiliegenden Nachdruck der Zeitung «Der Angriff» vom 30. Januar 1933.
Foto: dpa

Das Landgericht München hat die Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers "Mein Kampf" verboten. Ein herber Rückschlag für die "Zeitungszeugen".

Der englische Verlag McGee wollte in der Wochenzeitung "Zeitungszeugen" Auszüge aus Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" veröffentlichen. Nach laut gewordener Kritik machte bereits einen Rückzieher und wollte eine Broschüre mit unleserlichen Zitaten aus dem Buch am Donnerstag veröffentlichen. Jetzt hat das Landgericht München die Veröffentlichung von "Mein Kampf" verboten.

Veröffentlichung von "Mein Kampf" richterlich verboten

Das Landgericht gab einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt. Damit ist dem englischen Verleger Peter McGee "die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus "Mein Kampf" verboten", wie es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch hieß. Der Verlag reagierte gelassen. Man wolle sich erst einmal die Argumentation des Gerichts anhören, sagte ein Sprecher.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) begrüßte die Entscheidung. "Es ist gut, dass es dem Verlag jetzt gerichtlich verboten ist, diese Hetzschrift zu verbreiten", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. "Der Freistaat Bayern wird auch in Zukunft sein Urheberrecht verteidigen." Das Ministerium hat als Rechtenachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten die Urheberrechte an "Mein Kampf" geerbt.

Mögliche "Mein Kampf"-Veröffentlichung löst Diskussion in Politik aus

Die Grünen im bayerischen Landtag forderten ein Konzept zum Umgang mit "NS-Druckerzeugnissen": "Die Verbots- und Tabuisierungspolitik des Finanzministeriums ist nichts anderes als ein Ausdruck von Hilflosigkeit im Umgang mit den historischen Hetzdokumenten aus der Nazizeit", sagte Sepp Dürr. Es mache keinerlei Sinn, sich formalistisch hinter dem Urheberrecht zu verschanzen.

McGee, der seiner Wochenzeitung "Zeitungszeugen" Auszüge aus der Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert und hatte angekündigt, die Zitate nicht zu veröffentlichen, solange der Rechtsstreit läuft. Am Donnerstag sollen die Originalzitate nun unleserlich erscheinen - nicht geschwärzt, aber mit einer Art Nebel überzogen. "Wir müssen sicherstellen, dass wir unsere Hauptveröffentlichung "Zeitungszeugen" nicht in Gefahr bringen", sagte McGee der Nachrichtenagentur dpa. "So lange das juristische Verfahren läuft, werden wir nur eine Version auf den Markt bringen, in der die Zitate nicht lesbar sind."

Verlag bietet "Mein Kampf"-Broschüre separat an Kunden an

Nachdem das bayerische Finanzministerium juristische Schritte eingeleitet hatte, schien ihm das Risiko der Veröffentlichung zu groß. McGee, der seinen Kunden diesen Schritt in einem Brief erklärte, wollte damit verhindern, dass der Freistaat Bayern die Exemplare am Kiosk beschlagnahmt. In dem Brief an seine Kunden räumte McGee ihnen allerdings die Möglichkeit ein, mit einem frankierten Rückumschlag ein leserliches Exemplar der "Mein Kampf"-Broschüre anzufordern.

Vor rund drei Jahren hatte der Freistaat schon einmal Publikationen der "Zeitungszeugen" von der Polizei am Kiosk beschlagnahmen lassen. "Das Ganze war absurd und wäre zum Lachen, wenn die Thematik insgesamt nicht so ernst wäre", sagte der britische Verleger. Auch damals ging es um die Frage der Urheberrechte. McGee wehrte sich vor Gericht und gewann gegen den Freistaat in zwei Instanzen. "Die Aktion der Staatsregierung hat unserem Ruf sehr geschadet", betonte er. Auch finanziell sei der Schaden groß gewesen.

Dieses Mal ist die rechtliche Lage allerdings eine andere. Im Fall der Publikationen von 2009 - damals handelte es sich um den kommentierten Nachdruck von Nazi-Zeitungen - war das Urheberrecht bereits erloschen. Bei "Mein Kampf" ist das erst im Jahr 2015 der Fall, 70 Jahre nach Hitlers Tod. McGee beruft sich diesmal auf das Zitierrecht. Schließlich wolle sein Verlagshaus Albertas Limited nur Ausschnitte veröffentlichen, nicht das ganze Buch. "Wir müssen nicht bis 2015 warten", betonte er. "Das Zitierrecht erlaubt uns, auch heute schon Ausschnitte zu veröffentlichen. Das gilt für andere Bücher ja auch." Genau das sah das Landgericht München aber anders und befand am Mittwoch, "dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist". dpa/AZ

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