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Verkehrsrecht
10.06.2014

Zu schnell und mit Handy geblitzt: Muss ich doppelt zahlen?

Zu schnell gefahren, am Steuer mit dem Handy telefoniert - und dann geblitzt: Muss ich in diesem Fall doppelt zahlen?
Foto: Bernhard Weizenegger/Symbolbild

Zu schnell gefahren, am Steuer mit dem Handy telefoniert - und dann geblitzt: Muss ich in diesem Fall doppelt zahlen? Manfred Gottschalk vom Polizeipräsidium Schwaben-Nord klärt auf.

Wer zu schnell fährt, muss eine Verwarnung zahlen. Wer am Steuer mit dem Handy telefoniert, auch. Aber was passiert eigentlich, wenn man mit dem Handy am Ohr geblitzt wird, während man zu schnell mit dem Auto unterwegs war? Gibt es dann eine Doppel-Bestrafung? Manfred Gottschalk vom Polizeipräsidium Schwaben Nord klärt auf.

Ich fahre zu schnell und telefoniere dabei auch noch. Muss ich doppelt bezahlen, wenn ich ertappt werde?

Gottschalk: Wenn dieselbe Person am selben Ort zur selben Zeit mehrere Verstöße begeht, dann geht man in den allermeisten Fällen von sogenannter Tateinheit aus. Das bedeutet, man muss für das Delikt, das höher bestraft wird, den Regelsatz bezahlen. Und zusätzlich vom zweiten Delikt die Hälfte.

Können Sie ein Beispiel geben?

Gottschalk: Nehmen wir an, Sie waren im Ort 20 Stundenkilometer zu schnell und haben auch noch mit dem Handy telefoniert. Das Telefonieren wird mit 60 Euro geahndet. Der Geschwindigkeitsverstoß würde ein Verwarnungsgeld von 35 Euro kosten. In diesem Fall zahlen Sie also den vollen Satz für das Handyverbot von 60 Euro und dazu die Hälfte des Tempoverstoßes, nämlich 17,50 Euro. Macht zusammen 77,50 Euro, die auf 78 aufgerundet werden. Hinzu kommen dann noch die Gebühren.

Muss ich doppelt bezahlen, wenn ich im Abstand von wenigen Kilometern zweimal geblitzt werde?

Gottschalk: Auch hier wird man in der Regel von Tateinheit ausgehen. Denn es dürfte schwer nachzuweisen sein, dass Sie zweimal einen neuen Vorsatz gefasst haben, einen Tempoverstoß zu begehen.   

Immer mehr Kommunen "blitzen" ja inzwischen selbst. Dürfen diese auch Handy-Verstöße am Steuer ahnden?

Gottschalk: Nein. Wenn eine Kommune einen Tempoverstoß und einen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer feststellt, wird sie den Geschwindigkeits-Verstoß selbst ahnden und den Handyverstoß an die zuständige Polizeidienststelle weiterleiten. 

Kommt das oft vor?

Gottschalk: Nein, das haben wir äußerst selten. bo

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