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  3. Der Bachelor 2013: Zwangsvertrag für Bachelor-Kandidatinnen

Der Bachelor 2013
13.02.2013

Zwangsvertrag für Bachelor-Kandidatinnen

Facebook: Tabu. Bei Bruch der Schweigepflicht: Geldstrafe. Dies und mehr sollen die Kandidatinnen beim Bachelor 2013 auf 20 Vertragsseiten vor Showbeginn zugesichert haben.

Der Bachelor 2013 steht vor der vorletzten Runde: Nur noch drei Kandidatinnen sind dabei. Diese sollen vor Beginn der Show allerdings einen zwanzigseitigen Vertrag unterschrieben haben. Das berichtet die BILD. Dem Boulevardblatt liege der Vertrag vor.

Vertrag für Kralitschka-Werberinnen: Keine Schönheits-OPs, keine Dates

Das Buhlen um den Bachelor Jan Kralitschka  ist nicht nur perfekt inszeniert, sondern auch rechtlich abgesichert. Der BILD liegt offenbar das Vertragswerk vor, das die Kandidatinnen vorab unterschrieben hatten.

Darin sichern die Frauen zu, bis zur Ausstrahlung der letzten Folge mit keinem Mann zusammenzuziehen, sich zu verloben und zu heiraten. Dates mit anderen Männern sind vier Monate lang verboten. Zudem verpflichteten sich die Kandidatinnen, „keine wesentlichen Veränderungen des Aussehens an sich vorzunehmen oder vornehmen zu lassen“. Bevor sie ihre Schönheit dem Fernsehpublikum zur Schau stellen durften, mussten sie allerdings eine ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Dabei sind die Ärzte laut BILD-Informationen von ihrer Schweigepflicht entbunden. Schwangerschaften während der Dreharbeiten müssen die Kandidatinnen sofort melden.

Gelstrafen bis zu eine Million Euro

Sonst haben sie allerdings wenig zu melden. Bis zur letzten Folge dürfen die Mädels weder auf Facebook, noch auf Twitter oder Xing etwas posten. Wenn sie es doch tun sollten, müssen sie zahlen. Laut Paragraph 6 drohen bei Geheimnisverrat Geldstrafen von mindestens "3000, maximal jedoch eine Million Euro".

1000 Euro sind die Damen los, wenn sich aus der südafrikanischen Villa schleichen. Dies diene der "Sicherheit der Kandidatinnen am Produktionsort", heißt es von RTL.

Kandidatinnen beim Bachelor 2013 mit festgeschriebenen Gagen

All diese Einschränkungen nehmen die Kandidatinnen nicht umsonst auf sich. 1500 Euro gibt es bei Drehstart und 500 Euro für die Übertragung der Film- und Foto-Rechte. Bekommt eine Kandidatin keine Rose, dann kriegt sie aber ein Trostpflaster von 1000 Euro.

Auf dieses Geld darf eine Bachelor-Werberin allerdings nicht mehr hoffen, sollte sie die Show abbrechen, wie dies Natascha in Südafrika tat. Laut BILD habe eine solche Kandidatin laut Vertrag nur "Anspruch auf die 500 Euro für die Rechteübertragung“.

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