Es gibt sie: Arbeitnehmer, die regelmäßig arbeiten gehen, aber trotzdem weniger Geld zur Verfügung haben als beim Bezug von Hartz-IV. So haben etwa Geringverdiener* in Callcentern laut FAZ ein monatliches Einkommen von etwa 1624 Euro Netto. Das sind 29 Euro weniger als beim Arbeitslosengeld II.* Alle Beispiele in dieser Bildergalerie: Netto-Einkommen von Geringverdienern, verheiratet, zwei Kinder; Differenz zum Hartz-IV-Anspruch von 1653 Euro. Quelle: FAZ-Berechnungen
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