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  3. Asylrecht: Ab August können Flüchtlinge wieder Familien nachholen

Asylrecht
08.06.2018

Ab August können Flüchtlinge wieder Familien nachholen

Ab dem 1. August ist Familiennachzug wieder möglich. Allerdings dürfen nur 1000 Angehörige pro Monat ins Land.
Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

1000 Angehörige pro Monat dürfen nachkommen. Diese Regelung stößt bei der Opposition auf Kritik. Die Pläne seien familienfeindlich, sagt Katrin Göring-Eckardt.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ab August wieder enge Familienangehörige nach Deutschland nachholen können. Der Gesetzesentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sorgte im Bundestag, der sich am Donnerstag erstmals damit befasste, für einen heftigen Schlagabtausch.

Denn das Papier sieht eine Begrenzung auf höchstens 12.000 Personen jährlich vor, die nach humanitären Gesichtspunkten ausgesucht werden. Im Frühjahr 2016 war der erst kurz zuvor eingeführte Familiennachzug zu Flüchtlingen mit eingeschränktem („subsidiären“) Schutzstatus von Union und SPD ausgesetzt worden. In den Verhandlungen über die Bildung einer Neuauflage der Großen Koalition hatte das Thema für heftigen Streit gesorgt. Erst nach zähem Ringen einigten sich Union und SPD auf den Kompromiss, den Seehofer im Bundestag „verantwortungsvoll“ nannte.

Flüchtlinge haben keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug mehr

Das geplante Regelwerk trage sowohl der „begrenzten Aufnahmefähigkeit“ des Landes als auch den Interessen der Schutzberechtigten und humanitären Aspekten Rechnung. Laut Seehofer soll das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen, Härtefälle würden vorrangig berücksichtigt. Nachziehen kann – wie im Fall von Flüchtlingen mit vollem Schutzstatus – die Kernfamilie. Das sind Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder, bei Minderjährigen die Eltern. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug, so betonte Seehofer, haben subsidiär geschützte Flüchtlinge künftig nicht mehr.

Burkhard Lischka, Innenexperte der SPD, verwies noch einmal auf die großen Bauchschmerzen, die das Thema seiner Partei bereitet hat, nannte die Einigung aber einen „Akt der Humanität“, der zugleich für Ordnung und Steuerung beim Familiennachzug sorge.

Göring-Eckardt: "Grundrechte kann man nicht kontingentieren

Massive Kritik kommt aus der Opposition. Katrin Göring-Eckardt, Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, sagte gegenüber unserer Redaktion: „Mutter, Vater und Kind gehören zusammen. Grundrechte kann man nicht kontingentieren.“ Das von der Großen Koalition vorgeschlagene Auswahlverfahren sei so bürokratisch angelegt, dass zu befürchten sei, „dass sich die Verfahren deutlich verzögern und selbst die vereinbarte Zahl von 1000 Personen nicht erreicht werden wird“.

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Die Linksfraktion nannte die Pläne „schlicht und einfach grausam“. Dagegen begrüßte die FDP die Begrenzung des Nachzugs, eine „starre Zahl“ sei dafür jedoch ungeeignet. Und die AfD lehnt den Familiennachzug komplett ab, durch das Gesetz würden die „Schleusen“ noch weiter geöffnet. Sollte das Gesetz wie erwartet noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, könnte es zum 1. August in Kraft treten.

Das Thema Flüchtlingspolitik hat auch das Treffen der Länderinnenminister in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) dominiert. Seehofer hat dabei angekündigt, mehrere hundert von Entlassung bedrohte Mitarbeiter des von einem Skandal erschütterten Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu halten. Wegen des Verbots von Kettenverträgen mit sachgrundloser Befristung hätten sie demnächst gehen müssen. Zudem warb Seehofer für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, Asylverfahren künftig in Ankerzentren zu bündeln. Am Dienstag will Seehofer seinen „Migrations-Masterplan“ vorstellen. Es wird erwartet, dass der Plan auch die Zurückweisung von Flüchtlingen vorsieht, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind.

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Die Diskussion ist geschlossen.

08.06.2018

Das ist ein gutes Beispiel für Verschleierungspolitik. Wenn man draussen auf der Strasse die Leute fragen würden, was sie von der neuen Regelung halten, würden die meisten antworten, dass ein Nachzug von 12000 Migranten im Jahr schon o.k. ist. Den allermeisten ist nicht klar, dass es hier nur um die subsidiär geschützten Flüchtlinge geht. Alle anerkannten Flüchtlinge können nach wie vor ihre gesamte Familie nachholen, hier gibt es keinerlei Begrenzung. Und unsere "tolle" Regierung unter Merkel erzählt uns dann, die Zahl der gesamten nachgeholten Flüchtlinge sei nicht bekannt, weil sie nicht erfasst wird !!!!!!!!!!