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  3. Anschläge: Abschiebung ohne Tabus? - Bayern will Hürden senken

Anschläge
26.07.2016

Abschiebung ohne Tabus? - Bayern will Hürden senken

Der Attentäter von Ansbach sollte abgeschoben werden. Warum war er noch in Deutschland?
Foto: Archivbild: Christian Charisius/dpa

Sind die Hürden für die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern zu hoch? Die bayerische Landesregierung meint: Ja! Sie ist bereit, dafür Tabus zu brechen.

Der Attentäter von Ansbach war ein syrischer Flüchtling, der nach Bulgarien abgeschoben werden sollte. Er war in Deutschland nur noch geduldet. Sein Fall bringt jetzt eine neue Debatte über eine schnellere und strengere Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern in Gang.

Wer fordert jetzt was?

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will Flüchtlinge schon bei geringen Straftaten konsequent abschieben. Das dürfe nicht erst bei Mord und Totschlag möglich sein. "Auch die Abschiebung in Krisengebiete darf kein Tabu sein." In Afghanistan zum Beispiel gebe es durchaus Regionen, in denen ein Aufenthalt zumutbar sei. Eine Abschiebung dürfe auch nicht ohne Weiteres an medizinischen Gründen scheitern. Möglicherweise müssten die europarechtlichen Rahmenbedingungen verändert werden.

Warum sollte der Attentäter abgeschoben werden?

Der 27-jährige Syrer hat im August 2014 einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt, der Anfang Dezember abgelehnt wurde. Sein Anspruch auf Asyl wurde zwar nicht infrage gestellt, denn er kam aus einem Krisengebiet. Er hatte aber bereits im Jahr 2013 in Bulgarien - einem sicheren Drittstaat - einen Schutzstatus erhalten. Zunächst war für die deutschen Behörden auch kein Abschiebungsschutz erkennbar. Der Mann wurde daher aufgefordert, Deutschland in Richtung Bulgarien zu verlassen.

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Foto: Dpa-infografik Gmbh

Warum verzögerte sich die Abschiebung?

Weil der Mann vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach klagte. Später wurde die Abschiebungsanordnung laut Herrmann (CSU) aufgehoben. Die Gründe dafür sind unklar. Möglicherweise hängt die Entscheidung mit einem ersten Suizidversuch des Mannes zusammen. Im Februar 2015 erhielt er eine Duldung, die danach mehrfach verlängert wurde. Im Juli 2016 forderte das BAMF den Syrer erneut auf, Deutschland innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Dagegen klagte der 27-Jährige dann nicht mehr.

Wie läuft das Prozedere generell ab?

Wer keinen Erfolg mit seinem Asylantrag hat, wird vom BAMF zur Ausreise aufgefordert - innerhalb einer bestimmten Frist. Wie viele dem folgen, wird nirgends festgehalten. Andere beantragen finanzielle Hilfe für die Rückreise. Dafür gibt es ein internationales Förderprogramm, in das auch Bund und Länder einzahlen. Jene, die nicht freiwillig gehen, werden oft abgeschoben - also beispielsweise in Polizeibegleitung in ein Flugzeug Richtung Heimat gesetzt. Regelmäßig organisieren die deutschen Behörden auch Charterflüge für größere Gruppen von Menschen, die das Land verlassen müssen. Wer sich dem entzieht, der kann als letztes Mittel in Abschiebehaft landen.

Wie hat sich die Zahl der Abschiebungen entwickelt?

2015 gab es laut Bundesinnenministerium 20.888 Abschiebungen - etwa doppelt so viele wie im Jahr zuvor. In den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres verließen bereits 11.294 Menschen zwangsweise das Land. Daneben gab es im vergangenen Jahr etwa 37.000 geförderte freiwillige Ausreisen, in den ersten vier Monaten 2016 waren es fast 21.000. Anfang Juni sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), er wolle die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen abgelehnter Asylbewerber trotz Höchstwerten weiter steigern. Wenn die bisherige Entwicklung weitergehe, seien bis zum Jahresende mindestens 90.000 Abschiebungen und freiwillige Rückführungen zu erwarten.

Warum dauern Abschiebungen so lange?

Es gibt oft Probleme: Betroffene tauchen kurz vor dem Termin unter oder sie legen ärztliche Atteste vor, weil sie wegen Krankheit reiseunfähig sind - manchmal sind diese Nachweise auch gefälscht. Auch mit einigen Herkunftsländern gibt es Probleme - etwa bei der Ausstellung von Ersatzpapieren.

Wer trifft die Entscheidungen?

Abschiebungen sind Sache der Länder - zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden. Der Bund macht seit langem Druck auf die Länder, abgelehnte Asylbewerber und andere ausreisepflichtige Ausländer - zum Beispiel jene, die in Deutschland straffällig geworden sind - konsequenter in ihre Heimat zurückzuschicken. Manche Landesregierung hält Abschiebungen jedoch für unverhältnismäßig und geht mit diesem Instrument zurückhaltend um. Außerdem fehlt es in manchen Behörden schlicht an Personal.

Wie viele Menschen gibt es derzeit, die ausreisen müssen?

Zum Stichtag 30. Juni waren 221.082 Menschen in Deutschland als "ausreisepflichtig" erfasst. Der Großteil (fast 168.212) waren aber Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag zwar keinen Erfolg hatte, die aber nicht abgeschoben werden, etwa weil sie krank sind oder keine Papiere haben. Damit blieben 52.870 Menschen, die abgeschoben werden müssten. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.07.2016

Ich wundere mich immer wieder über die offizielle Zahl der Ausreisepflichtigen:

Zum Stichtag 30. Juni waren 221.082 Menschen in Deutschland als «ausreisepflichtig» erfasst.

Stand 23.01.2015:"In Deutschland halten sich aktuell mehr als 600.000 Ausländer auf, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder deren Flüchtlingsschutz abgelaufen ist." (Bundesinnenministerium laut Ausländerzentralregister).

"http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-01/32606174-600-000-abgelehnte-asylbewerber-in-deutschland-003.htm

Insgesamt haben laut BMI 2015 58.108 Ausreisepflichtige das Land freiwillig oder unfreiwillig verlassen.

http://www.sz-online.de/nachrichten/21000-menschen-abgeschoben-3302167.html

Preisfragen:

1) Wo sind die anderen 320.810 Ausreisepflichtigen von Januar 2015 hingekommen?

2) Wo sind diejenigen erfasst, die 2015 und heuer dazugekommen sind?

3) Wie kommen diese Zahlen zustande? (Ich gehe einfach mal davon aus, daß ein Bundesministerium nicht lügt)...

26.07.2016

Die bayerische Landesregierung meint: Ja!

Der bayerische Leser meint das auch.

Das Asylrecht ist ein Gastrecht. Und Gäste haben sich gefälligst zu benehmen wie Gäste.

Sonst sind sie nämlich "ungebetene Gäste". (Was sie eigentlich sowieso sind. Aber solange sie sich anständig benehmen, geht das ja eventuell.) Und sowas schmeißt man am besten raus. Wenn man so jemanden dabehält, handelt man sich nur Probleme ein.

Das weiß sogar jeder, der schon mal eine Party geschmissen hat, auf der auf einmal Leute auftauchen, von denen keiner weiß, wo die herkommen, wer ihnen von der Party erzählt hat, und was die eigentlich genau hier wollen. Solche Leute machen erfahrungsgemäß nichts als Ärger. Man schmeißt sie am besten raus, sobald man sie als ungebetene Gäste erkannt hat.

Wo die dann hingehen, ist ihr Problem. Kann natürlich auch ein Land sein, in dem es nicht so schön ist wie in Deutschland, z.B. Bulgarien. Da ist bloß das Wetter schöner als bei uns, aber sonst nichts. Oder halt heim in ihr Krisengebiet.

Wenn sie sich hier nicht zivilisiert zu benehmen wissen, ist das ihr Problem, nicht unseres.