Abschiebung von Sami A.: Gericht droht Stadt Bochum mit Zwangsgeld
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eindruck, dass sich die Behörden im Fall Sami A. zu viel Zeit lassen. Nun erhöht es den Druck.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzt die Stadt Bochum nach der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. mit einem beispiellosen Schritt unter Druck. Die Richter haben die Ausländerbehörde der Stadt unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, den nach Tunesien abgeschobenen Gefährder spätestens bis nächsten Dienstag nach Deutschland zurückzubringen. Sie halten die Abschiebung für grob rechtswidrig.
Tunesien: Ermittlungen gegen Sami A. wegen Terrorverdachts
Dass Tunesien einer Ausreise von Sami A. zustimmen würde, gilt aber als sehr unwahrscheinlich - auch weil die tunesische Justiz wegen Terrorverdachts gegen den Tunesier ermittelt. In Deutschland konnte dem mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bisher nicht nachgewiesen werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kritisiert in seinem Beschluss, die Ausländerbehörde in Bochum habe bislang "nichts Substantielles unternommen", um Sami A. zurückzuholen. Es drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte Sami A. innerhalb der nun gesetzten Frist nicht zurückgeholt werden.
Bislang seien mit Hilfe des Auswärtigen Amtes lediglich Anfragen zum Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation von Sami A. an die tunesischen Behörden gestellt worden sein, bemängelte die Kammer. Das sei nicht genug. Die Stadt Bochum habe bislang nicht reagiert, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwochmorgen. Sie könne aber gegen die Entscheidung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, die deutsche Botschaft in Tunis habe von tunesischer Seite bisher nur die mündliche Auskunft erhalten, "dass es Sami A. den Umständen entsprechend gut geht". Er war nach seiner Abschiebung von den tunesischen Behörden in Gewahrsam genommen worden.
Sami A. Mitte Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben
Sami A. soll der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben. Er war am 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Abend zuvor entschieden, dass dies nicht zulässig sei. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als die Chartermaschine mit Sami A. bereits in der Luft war. Die von dem Abschiebetermin nicht unterrichteten Richter rügten die Aktion als "grob rechtswidrig". Sie verlangen, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird, die Stadt Bochum hat Beschwerde dagegen eingelegt.
In den nächsten Wochen entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster darüber. Dennoch muss Bochum wegen des Beschlusses aus Gelsenkirchen nun unabhängig vom Zeitpunkt dieser Entscheidung aktiv werden. "Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung", sagte ein Gerichtssprecher in Gelsenkirchen. "Solange Münster nichts anderes sagt, muss Bochum handeln."
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte vergangene Woche angekündigt, es werde einen unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan nach Deutschland zurückholen. Er war am 3. Juli zusammen mit 68 Landleuten in sein Herkunftsland gebracht worden. Das Bamf hatte den Asylbescheid des Mannes an eine falsche Adresse geschickt. Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, sagte am Mittwoch, der aus Neubrandenburg abgeschobene junge Mann sei noch nicht zurück. Sie ergänzte: "Mein letzter Stand war, dass es Kontakt gibt." (dpa)
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