Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Streit um Abschiebung: Abschiebung von Sami A.: Gericht droht Stadt Bochum mit Zwangsgeld

Streit um Abschiebung
25.07.2018

Abschiebung von Sami A.: Gericht droht Stadt Bochum mit Zwangsgeld

Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. setzt ein Gericht der Ausländerbehörde in Bochum eine Frist zur Rückholung des Tunesiers.
Foto: Marcel Kusch, dpa

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eindruck, dass sich die Behörden im Fall Sami A. zu viel Zeit lassen. Nun erhöht es den Druck.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzt die Stadt Bochum nach der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. mit einem beispiellosen Schritt unter Druck. Die Richter haben die Ausländerbehörde der Stadt unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, den nach Tunesien abgeschobenen Gefährder spätestens bis nächsten Dienstag nach Deutschland zurückzubringen. Sie halten die Abschiebung für grob rechtswidrig. 

Tunesien: Ermittlungen gegen Sami A. wegen Terrorverdachts

Dass Tunesien einer Ausreise von Sami A. zustimmen würde, gilt aber als sehr unwahrscheinlich - auch weil die tunesische Justiz wegen Terrorverdachts gegen den Tunesier ermittelt. In Deutschland konnte dem mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bisher nicht nachgewiesen werden. 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kritisiert in seinem Beschluss, die Ausländerbehörde in Bochum habe bislang "nichts Substantielles unternommen", um Sami A. zurückzuholen. Es drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte Sami A. innerhalb der nun gesetzten Frist nicht zurückgeholt werden.

Bislang seien mit Hilfe des Auswärtigen Amtes lediglich Anfragen zum Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation von Sami A. an die tunesischen Behörden gestellt worden sein, bemängelte die Kammer. Das sei nicht genug. Die Stadt Bochum habe bislang nicht reagiert, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwochmorgen. Sie könne aber gegen die Entscheidung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen. 

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, die deutsche Botschaft in Tunis habe von tunesischer Seite bisher nur die mündliche Auskunft erhalten, "dass es Sami A. den Umständen entsprechend gut geht". Er war nach seiner Abschiebung von den tunesischen Behörden in Gewahrsam genommen worden. 

Lesen Sie dazu auch

Sami A. Mitte Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben

Sami A. soll der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben. Er war am 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Abend zuvor entschieden, dass dies nicht zulässig sei. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als die Chartermaschine mit Sami A. bereits in der Luft war. Die von dem Abschiebetermin nicht unterrichteten Richter rügten die Aktion als "grob rechtswidrig". Sie verlangen, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird, die Stadt Bochum hat Beschwerde dagegen eingelegt. 

In den nächsten Wochen entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster darüber. Dennoch muss Bochum wegen des Beschlusses aus Gelsenkirchen nun unabhängig vom Zeitpunkt dieser Entscheidung aktiv werden. "Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung", sagte ein Gerichtssprecher in Gelsenkirchen. "Solange Münster nichts anderes sagt, muss Bochum handeln."

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte vergangene Woche angekündigt, es werde einen unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan nach Deutschland zurückholen. Er war am 3. Juli zusammen mit 68 Landleuten in sein Herkunftsland gebracht worden. Das Bamf hatte den Asylbescheid des Mannes an eine falsche Adresse geschickt. Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, sagte am Mittwoch, der aus Neubrandenburg abgeschobene junge Mann sei noch nicht zurück. Sie ergänzte: "Mein letzter Stand war, dass es Kontakt gibt." (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.