Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Monatswechsel: Änderungen zum 1. August: Höheres Betreuungsgeld ab heute

Monatswechsel
31.07.2014

Änderungen zum 1. August: Höheres Betreuungsgeld ab heute

Betreuungsgeld: Eltern können bis zu 22 Monate lang 100 Euro monatlich bekommen, ab dem 1. August 150 Euro.
Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Für die Bundesbürger greifen am 1. August einige Änderungen. Familien erhalten mehr Betreuungsgeld, viele Arbeitgeber einen höheren Mindestlohn. Und auch für Tiere ändert sich was.

Zum Monatswechsel treten an diesem Freitag mehrere Neuregelungen in Kraft - unter anderem für Familien, Geldanleger, Arbeitnehmer und Tierfreunde.

Mehr Betreuungsgeld für Familien

Das umstrittene Betreuungsgeld für zu Hause betreute Kleinkinder steigt von bisher 100 auf 150 Euro im Monat. Beantragen können es Eltern, die ihr ab 1. August 2012 geborenes Kind nicht in einer Kita oder von einer Tagesmutter hüten lassen. Die Leistung wird vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt.

Mindestlohn im Handwerk

Die 100.000 Beschäftigten der Fleischwirtschaft haben nun einen Mindestlohn. Künftig darf niemand weniger als 7,75 Euro pro Stunde verdienen. Ab Dezember soll der Mindestlohn dann in Stufen bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro steigen. Für 115.000 Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk steigen die Mindestlöhne - in den alten Bundesländern auf 12,50 Euro, in den neuen Ländern auf 10,50 Euro und in Berlin auf 12,30 Euro.

Strengere Vorschriften beim Handel mit Heimtieren

Für den Handel mit Heimtieren gelten strengere Vorschriften. In Zoogeschäften müssen Kunden, die erstmals ein bestimmtes Tier kaufen, schriftliche Informationen mitbekommen - etwa zu Ernährung und Unterbringung. Hundeschulen müssen eine amtliche Erlaubnis beantragen. Für die Einfuhr von Wirbeltieren werden eine Erlaubnis und Nachweise zu Sachkunde und Zuverlässigkeit Pflicht. Die Regeln gelten für Wirbeltiere. Dazu gehören Katzen, Hunde, Fische und Vögel. Was die Änderung konkret für Händler und Kunden bedeutet, erfahren Sie hier.

Gesetzliche Regelung bei Anlage-Beratung

Für Anlage-Beratungen, bei denen der Kunde einem Experten ein Honorar zahlt, gilt nun eine gesetzliche Regelung. Honorarberater werden in ein öffentliches Register eingetragen und dürfen nicht mehr für eine Provision arbeiten, die Anbieter von Finanzprodukten für Vermittlungen zahlen. Das Gesetz gilt für Wertpapiere und Vermögensanlagen. Ausgenommen sind etwa Kapitallebensversicherungen, Bausparpläne und Spareinlagen. Eine Gebührenordnung für Honorare gibt es nicht. Oft kostet eine Stunde der Branche zufolge etwa 150 Euro.

Mehr Schutz für Firmen

Firmen sollen besser davor geschützt werden, lange auf unbezahlten Rechnungen ihrer Geschäftspartner sitzenzubleiben. Dafür gelten schärfere Regeln, wenn Firmen oder öffentliche Auftraggeber in Verzug geraten. Unter anderem sollen Zahlungsfristen in der Regel nicht länger als 30 Tage sein. Der gesetzliche Verzugszins wird um einen Punkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben.

Reform des EEG

Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt verbindliche Ausbauziele für Ökostrom, Förderkürzungen und mehr Wettbewerb fest. Damit sollen die Kosten beim Grünstrom-Ausbau bis 2017 zumindest stabil bleiben. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden zahlt über die Stromrechnung derzeit netto 218 Euro Ökostrom-Umlage im Jahr. Was sich konkret bei Solaranlagen ändert, erfahren Sie hier. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.