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  3. Wolfgang Gedeon: AfD-Politiker Gedeon darf "Holocaust-Leugner" genannt werden

Wolfgang Gedeon
16.01.2018

AfD-Politiker Gedeon darf "Holocaust-Leugner" genannt werden

Wolfgang Gedeon darf "Holocaust-Leugner" genannt werden.
Foto: Christoph Schmidt, dpa

AfD-Politiker Wolfgang Gedeon hat einen Gerichtsprozess gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden verloren. Dabei ging es auch um die Frage, ob er den Holocaust leugnet.

Der wegen judenfeindlicher Äußerungen umstrittene Stuttgarter AfD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon darf als "Holocaust-Leugner" bezeichnet werden. Das entschied das Landgericht Berlin am Dienstag und gab damit dem Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, Recht. Gedeon als "Holocaust-Leugner" zu bezeichnen, fällt demnach unter den Schutz der freien Meinungsäußerung, stellte das Zivilgericht fest. 

Schuster hatte dem 70-jährigen Gedeon mit Blick auf dessen Buchveröffentlichungen vorgeworfen, den Völkermord der Nazis an den Juden zu relativieren und zu bagatellisieren. Gedeon verlor damit seine Klage auf Unterlassung gegen Schuster (Az. 27 0 189/17). 

Der fraktionslose Abgeordnete im Stuttgarter Landtag hatte zuletzt betont, dass er den Holocaust nicht leugne, sondern verurteile. 

"Holocaust-Leugner" sei kein fest definierter Begriff

Das Gericht stellte dazu fest, Gedeon habe beispielsweise "die Opferzahlen oder die Einstufung der Judenvernichtung durch die Nationalsozialisten als Menschheitsverbrechen in Abgrenzung zu Kriegsverbrechen in Frage gestellt". Die Bezeichnung "Holocaust-Leugner" sei kein fest definierter Begriff. Nach Ansicht des Gerichts ist "die Einschätzung, ob die Infragestellung einzelner Aspekte der Judenvernichtung bereits ein Leugnen des Holocaust darstelle oder nicht", durch das Grundrecht auf Meinungsäußerung geschützt. 

Nach eigener Darstellung hatte Gedeon deshalb gegen Schuster geklagt, weil er die Bezeichnung "Holocaust-Leugner" als ungerechtfertigten Vorwurf empfand. Weil die Leugnung des Völkermordes der Nazis an den Juden eine Straftat sei, habe er gegen Schuster geklagt, sagte Gedeon. "Das Urteil erstaunt", meinte er nun. Er warf dem Gericht eine "Sonderbehandlung" Schusters vor, wolle die schriftliche Begründung abwarten und dann entscheiden, ob er gegen das Urteil in der nächsten Instanz vorgehe.

Zentralratspräsident Schuster begrüßte dagegen das Urteil "in Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst". 

Wolfgang Gedeon sprach von Hetz-Kampagne gegen sich

Gedeon hatte von einer "Hetz-Kampagne" in Politik und Medien sowie von Falschdarstellungen gegen sich gesprochen. Der Politiker steht auch parteiintern als "Antisemit" in der Kritik. Deshalb musste Gedeon 2016 die AfD-Fraktion im Landtag verlassen. Er arbeitet seither als Einzelabgeordneter. Ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn war Ende Dezember vor dem AfD-Landesschiedsgericht in Baden-Württemberg gescheitert. Die Partei hatte dies mit einem Mangel an Beweisen gegen Gedeon begründet. (dpa)

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