Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Tierschutz: Aktivisten kritisieren Verlängerung der Ferkelkastration ohne Betäubung

Tierschutz
09.11.2018

Aktivisten kritisieren Verlängerung der Ferkelkastration ohne Betäubung

Die Ferkel sind in der Regel nicht mal eine Woche alt, wenn sie betäubungslos kastriert werden. Seit Jahrzehnten ist das gängige Praxis in Deutschland.
Foto: Judith Roderfeld (Archiv)

Ferkel dürfen weiterhin ohne Betäubung kastriert werden. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf an den Agrarausschuss überwiesen. Tierschützer kritisieren das.

Tierschützer haben die große Koalition für ihren Gesetzentwurf zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration scharf kritisiert. Nachdem der Bundestag am Freitag den Entwurf von Union und SPD zur Änderung des Tierschutzgesetzes an den Agrarausschuss überwies, erklärte der Deutsche Tierschutzbund, diese Entscheidung laufe auf "weitere zwei Jahre Tierleid" hinaus. Die große Koalition stelle die wirtschaftlichen Interessen der Tiernutzer über den Tierschutz.

Ferkelkastration ohne Betäubung ist ab 2019 gesetzlich verboten

"Die Pläne der Koalition sind verheerend für den Tierschutz und für das Vertrauen der Menschen in die Politik", kritisierte Verbandspräsident Thomas Schröder. "Wir müssen schmerzhaft lernen, dass lange ausgehandelte und sogar gesetzlich fixierte Ausstiegsfristen von dieser Koalition nach Gutdünken aufgehoben werden, wenn die Wirtschaft ruft."

Landwirte in Deutschland müssen eigentlich laut Tierschutzgesetz zum Jahresende die chirurgische Kastration ohne Betäubung bei unter acht Tage alten männlichen Schweinen einstellen. Ab 1. Januar 2019 müsste dann ein Verfahren angewendet werden, das Schmerzen wirksam ausschaltet. Sofern das nicht möglich ist, müssten die Tierhalter auf eine chirurgische Kastration verzichten. Union und SPD wollen die Frist für eine Fortsetzung der bisherigen Praxis um zwei Jahre verlängern.

Unterstützer für diesen Kurs argumentieren dabei, dass es bislang keine praktikablen Alternativmethoden zur Ferkelkastration gebe. Diese wird für notwendig gehalten, da männliche Schweine andernfalls den von manchen Menschen als unangenehm empfundenen Ebergeruch entwickeln können. Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration stelle viele Sauenhalter zudem vor "gewaltigen Herausforderungen", warnte der Bauernverband. Nötig seien enorme Investitionen, die viele Betriebe überforderten.

Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zufolge brauchen "die deutschen Ferkelerzeuger Unterstützung" auf dem Weg hin zu einem Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration, der spätestens zum Ende des Jahres 2020 erfolgen soll. So solle auch die "gesellschaftliche Akzeptanz der Ferkelerzeugung" in Deutschland gestärkt werden.

Lesen Sie dazu auch

Jährlich werden in Deutschland 20 Millionen Ferkel ohne Betäubung kastriert

Rasch geschaffen werden sollen nach den Vorstellungen der Koalition die Voraussetzungen dafür, dass Landwirte oder sachkundige Dritte die Betäubung von Ferkeln selbst vornehmen können. Dafür soll das Mittel Isofluran unverzüglich nach dem Jahreswechsel zugelassen werden.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hatte vor der Abstimmung im Bundestag die Abgeordneten von Union und SPD aufgefordert, gegen eine Verlängerung zu stimmen. "Die Ferkelquälerei muss gestoppt werden", sagte er AFP. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und die Bundesregierung der deutschen Fleischindustrie erneut einen Freifahrtschein zur Tierquälerei ausstellen wollten.

Die Grünen-Bundestagsfraktion brachte am Freitag einen eigenen Antrag ein, der eine "unverzügliche" Umsetzung des Tierschutzes verlangt und der ebenfalls an den Agrarausschuss überwiesen wurde. Jedes Jahr würden in Deutschland 20 Millionen Ferkel ohne Betäubung kastriert, heißt es darin. Eine Verlängerung dieser Ausnahmeregelung stelle eine Verschlechterung des Tierschutzgesetzes dar - nötig sei aber eine Verbesserung: Tiere sollten "frei von Leiden und Angst leben können".

Ein Antrag der AfD-Fraktion wurde ebenfalls an den Ausschuss überwiesen. Darin fordert die Partei, eine Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration mit dem Mittel Lidocain zu ermöglichen. Falls nicht schnellstmöglich Planungssicherheit für die deutschen Schweinehalter geschaffen werde, drohe ein Strukturbruch in der Branche; von 2010 bis 2016 sei die Zahl der Sauenbetriebe um etwa 50 Prozent gesunken.

Der Gesetzentwurf der Koalition wird nun gemeinsam mit den Oppositionsanträgen im Agrarausschuss beraten. Nach Angaben des Tierschutzbundes erfolgt die Verabschiedung des Koalitionsentwurfs voraussichtlich in der letzten Novemberwoche. Am 14. Dezember könne der Bundesrat formal noch Einspruch einlegen - ansonsten trete das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft. (afp)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.