Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Asyl: Angst vor Abschiebung: Asylbewerber gestehen angebliche Straftaten

Asyl
04.06.2017

Angst vor Abschiebung: Asylbewerber gestehen angebliche Straftaten

Weil sie um jeden Preis bleiben wollen, gestehen einige Asylbewerber angebliche Straftaten.
Foto: Daniel Maurer, dpa (Symbolbild)

Damit sie nicht abgeschoben werden, gestehen einige Asylbewerber angebliche Straftaten. Denn wenn im Heimatland die Todesstrafe droht, ist das in Deutschland ein Abschiebehindernis.

Aus Angst vor einer Abschiebung bezichtigen sich immer wieder Flüchtlinge, in ihrem Heimatland schwere Straftaten begangen zu haben - häufig sind die Geschichten aber nur ausgedacht. Das Phänomen ist in mehreren Bundesländern bekannt. In nahezu allen Staatsanwaltschaften Nordrhein-Westfalens habe es schon Ermittlungen nach derartigen Behauptungen gegeben, erklärte etwa ein Sprecher des NRW-Justizministeriums. Hintergrund: Wenn im Heimatland die Todesstrafe droht, gilt dies in Deutschland als Abschiebehindernis. Fälle vermelden zum Beispiel auch Bayern, Hessen und Sachsen.

Allein bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurden seit Jahresbeginn etwa 20 solcher Verfahren eingeleitet. Spätestens vor dem Haftrichter räumten die Asylbewerber dann aber ein, sich das Verbrechen nur ausgedacht zu haben, sagte ein Düsseldorfer Staatsanwalt.

Mindestens 150 Fällen zwischen Sommer 2016 und April 2017

Das Justizministerium und der Generalstaatsanwalt in München sprechen von "mindestens 150 Fällen zwischen Sommer 2016 und April 2017" in der Landeshauptstadt. Allein bei der Staatsanwaltschaft München I sind demnach mehr als 40 Strafanzeigen eingegangen, in denen Asylbewerber Tötungsdelikte im jeweiligen Herkunftsland gestanden haben. Besonders häufig geben Flüchtlinge zudem an, politischen Gruppierungen wie etwa der Terrormiliz IS anzugehören. 

Laut dem Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein, Martin Link, müssen solche Fälle möglicherweise auch als Reflex auf "die zunehmend restriktive deutsche und europäische Flüchtlingsablehnungs-Politik" verstanden werden. "Wenn die katastrophale Wirklichkeit bestehender Verfolgungstatbestände und Kriegsgräuel schon nicht ausreicht, Flüchtlingsschutz zu erhalten (...), dann versuchen Betroffene in ihrer Not andere Wege", erklärte Link. Solche "irregeleiteten individuellen Strategien, im Asylverfahren irgendwie zu bestehen" seien demnach von deutscher Politik und Verwaltungspraxis auch hausgemacht.

Asylbewerber räumen meist politische Straftaten ein

Von der Frankfurter Staatsanwaltschaft heißt es, etwa seit November 2016 sei die Zahl der Flüchtlinge gestiegen, die in ihrem Asylverfahren schwere Straftaten gestehen. "Allein bei der politischen Abteilung gibt es derzeit mehr als 60 Fälle, dazu noch einige allgemeine", sagte Oberstaatsanwältin Nadia Niesen. Bei jedem derartigen Geständnis müsse wegen des Verdachts einer schweren Straftat ermittelt werden. 

Meist werden Niesen zufolge politische Straftaten eingeräumt. So habe ein Flüchtling berichtet, er sei von den radikalislamischen Taliban verschleppt worden und habe einen seiner Bewacher bei der Flucht getötet. In einem anderen Fall habe ein Flüchtling erklärt, er habe als Heranwachsender einen Raubmord begangen.

Falsches Geständnis kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen

In Nordrhein-Westfalen behauptete ein Asylbewerber aus Westafrika, er habe in seiner Heimat den Liebhaber seiner Schwägerin erschossen, als er sie beim Seitensprung ertappt habe. In seinem Dorf erwarte ihn nun die Rache der Familie des Erschossenen sowie die Todesstrafe. Erst vor der Haftrichterin - als ihm klar wurde, dass er dafür auch hierzulande ins Gefängnis kommt - räumte er unter Tränen ein, sich die Geschichte nur ausgedacht zu haben. In Wirklichkeit habe er nicht einmal eine Schwägerin.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow warnte vor falschen Angaben in Asylverfahren. "Jedem, der ein falsches Geständnis abgibt, muss klar sein, dass er auch dafür mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. dpa

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.06.2017

Wer sich solche Kuckuseier ins Nest legen lässt, wie Deutschland, ist selbst schuld.