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  3. Flüchtlings-Hetze: Anwalt fordert nach Hass-Postings Ermittlungen gegen Facebook

Flüchtlings-Hetze
27.08.2015

Anwalt fordert nach Hass-Postings Ermittlungen gegen Facebook

Foto: dpa

Bundesjustizminister Maas hat Facebook aufgefordert, die Verbreitung von Hassbotschaften durch Nutzer zu stoppen. Ein Medienanwalt schlägt weitaus drastischere Schritte vor.

Immer wieder missbrauchen Menschen das soziale Netzwerk Facebook, um darin Stimmung gegen Ausländer und Flüchtlinge zu machen. Selbst vor Hass-Kommentaren und Gewaltaufrufen schrecken manche Nutzer nicht zurück.

Offiziell sind Hassbotschaften auf Facebook verboten - das steht in den "Gemeinschaftsrichtlinien", die sich das soziale Netzwerk selbst gegeben hat. Die Praxis sieht aber anders aus. Viele Leser, die dem sozialen Netzwerk Hass-Botschaften melden, berichten, dass darauf nicht oder nur unzureichend reagiert werde.

Das hat nun auch Bundesjustizminister Maas auf den Plan gerufen. Er fordert Facebook auf, die Verbreitung von Hassbotschaften durch Nutzer zu stoppen. In einem Schreiben lädt er Unternehmensvertreter zu einem Gespräch ein. Bei dem Termin am 14. September solle es darum gehen, die Effektivität und Transparenz der Gemeinschaftsstandards von Facebook zu verbessern.

"Verantwortliche bei Facebook zur Brust nehmen"

Aber sind solche Gespräche der richtige Weg? Der bekannte Medienanwalt Christian Solmecke fordert eine härtere Gangart gegen Facebook. „Auch wenn das Unternehmen seine Europazentrale in Irland hat, muss es sich natürlich an die deutschen Gesetze halten. Und die sind eindeutig: Löscht Facebook nach Kenntnis die rechtswidrigen Inhalte nicht, haftet das Unternehmen selbst", meint er. "Es wäre also an der Zeit, dass die ersten Staatsanwälte sich die Verantwortlichen bei Facebook zur Brust nehmen und Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Beihilfe zur Volksverhetzung durch Online-Halten der Kommentare einleiten."

Facebook könne sich auch nicht darauf berufen, mit der Prüfung der Meldungen überfordert zu sein, so Solmecke weiter. "Der Konzern macht Milliardengewinne und muss dann eben einen Teil davon für die Beschäftigung weiterer Juristen aufwenden.“

Der Anwalt wies darauf hin, dass neben dem sozialen Netzwerk auch die Betreiber von Facebook-Fanpages in der Pflicht stünden. Sobald sie Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten auf "ihren" Facebook-Seiten haben, müssten sie einschreiten. Eine Pflicht, sämtliche Kommentare auf Rechtswidrigkeit zu prüfen, gebe es zwar nicht. Bekommen Seitenbetreiber aber ein Posting gemeldet, müssten sie die schwierige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung vornehmen. "Wer nicht selbst in die Haftung kommen will, wird also im Zweifel lieber löschen."

Hass-Poster sind nicht anonym

Wer bei Facebook rassistische oder volksverhetzende Aussagen einstellt, muss durchaus damit rechnen, dass irgendwann die Polizei bei ihm zuhause klingelt. "Über eine Anfrage bei Facebook können die Behörden die IP-Adresse eines anonym postenden Täters erhalten. Die IP-Adresse kann dann vom jeweiligen Internetprovider einer echten Person zugeordnet werden, so dass der Täter ermittelt werden kann“, erläutert Solmecke. AZ

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