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  3. Asylpolitik: Asylbewerber mit unklarer Identität sollen Handys herausgeben

Asylpolitik
20.02.2017

Asylbewerber mit unklarer Identität sollen Handys herausgeben

Handys von Asylbewerbern sollen künftig einfacher kontrolliert werden dürfen, wenn Zweifel an der Identität bestehen.
Foto: Anne Wall (Symbolbild)

Mit einem neuen Gesetzesentwurf soll das Bamf künftig auch ohne Einwilligung der Asylbewerber die Handys auslesen dürfen - insbesondere wenn es Zweifel an der Identität gibt.

Um die Identität von Asylbewerbern besser feststellen zu können, soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) deren Handys nach Plänen der Bundesregierung künftig auslesen dürfen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht"hervor, aus dem die Süddeutsche Zeitung, der WDR und der NDR zitieren. Über diese Pläne hatte bereits Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) berichtet. 

Bisher ist das Bamf auf die Einwilligung der Asylbewerber angewiesen. Der neue Gesetzesentwurf solle nun die rechtliche Grundlage schaffen, diese Zustimmung zu umgehen. Er befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Das Auslesen von Daten der Mobiltelefone ist bislang eigentlich nur bei Verdacht auf Straftaten möglich. 

Handy-Zugriffe auf zweifelhafte Fälle beschränken

Das Bundesinnenministerium schätze, dass im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen eines "Datenträgers" in Betracht gekommen wäre. Das wären etwa 150 000 Menschen gewesen. Nach Behördenangaben kommt es vor, dass Flüchtlinge falsche Personalien angeben, um eine Abschiebung zu verhindern oder bei Sozialleistungen betrügen zu können. 

Die Außenstellen des Bamf sollen nach den Medienberichten mit Hard- und Software aufgerüstet werden, so dass etwa 2400 Datenträger pro Tag ausgelesen werden können. Laut Ausländerzentralregister befänden sich 213 000 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland.

Bouffier hatte nach einem Ministerpräsidenten-Treffen bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am 9. Februar gesagt, der Handy-Zugriff solle auf Fälle beschränkt bleiben, in denen Zweifel an der Identität des Asylbewerbers bestehen. Es sei wichtig, "eine Erkenntnisquelle, die man hat, auch zu nutzen". dpa

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