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Flüchtlingskrise
24.02.2016

Asylpaket II: Diese Änderungen sollen heute beschlossen werden

Der Bundestag stimmt heute über das Asylpaket II ab.
Foto: Wolfgang Kumm / Illustration (dpa)

Nach monatelanger heftiger Debatte will der Bundestag am Donnerstag das zweite Gesetzespaket beschließen. In der SPD gibt es noch immer Widerstand.

Die Mehrheit steht. Nach monatelangen heftigen Debatten in der Großen Koalition wird der Bundestag am heutigen Donnerstag das umstrittene Asylpaket II verabschieden. Gleichwohl gibt es in den Reihen der SPD noch immer erhebliche Bedenken und Widerstände gegen das Paket. So lehnten bei einer Probeabstimmung in der Fraktionssitzung am Dienstagnachmittag 20 Sozialdemokraten den Gesetzentwurf ab, weitere vier Abgeordnete enthielten sich. In der Unionsfraktion gab es hingegen nur zwei Enthaltungen.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann warb nach Teilnehmerangaben eindringlich um Besonnenheit. Vor den drei wichtigen Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt in gut zwei Wochen dürfe die SPD keine Angriffsflächen bieten und müsse sich von CDU und CSU absetzen, die intern zerstritten seien. „Wir sind uns im Grundsatz einig, die bei der Union sind sich im Grundsatz uneinig“, sagte er.

Zu den Gegnern des Asylpakets gehört auch Christoph Strässer, der aus Protest gegen die geplanten Verschärfungen des Asylrechts und die geplante Einstufung der drei nordafrikanischen Staaten Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsländer von seinem Amt als Menschenrechtsbeauftragter zurückgetreten ist. Zu seiner Nachfolgerin bestimmte das Bundeskabinett am Mittwoch die oberbayerische SPD-Parlamentarierin Bärbel Kofler. Sie stellte sich hinter den Kompromiss.

Das sind die zentralen Regelungen des Asylpakets:

Beschleunigung der Verfahren: Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern mit Wiedereinreisesperren oder mit Folgeanträgen wird ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt. Die Anträge sollen in einer Woche bearbeitet werden, das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden. Für diese Gruppe von Flüchtlingen werden in Deutschland bis zu fünf besondere Aufnahme-Einrichtungen geschaffen, zunächst in Manching und in Bamberg. Diese sind für das gesamte Verfahren zuständig. Für die Bewerber gilt eine verschärfte Residenzpflicht, Verstöße haben einen Wegfall des Leistungsanspruchs sowie ein Aussetzen des Asylverfahrens zur Folge. Wird der Antrag auf Asyl abgelehnt, erfolgt die Rückführung in die Herkunftsländer direkt aus der Aufnahmeeinrichtung.

Schnellere Ausweisung: Straffällige Asylbewerber sollen künftig schneller ihren Status als anerkannte Flüchtlinge verlieren und konsequenter ausgewiesen werden. Sie müssen Deutschland verlassen, wenn sie zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.

Konsequentere Abschiebung: Um Rückführungen zu beschleunigen, werden die „Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ deutlich abgebaut. So soll eine Abschiebung nur dann noch ausgesetzt werden, wenn lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen vorliegen, die sich ohne medizinische Behandlung weiter verschlechtern würden. Zudem muss ein ärztliches Attest künftig bestimmte Kriterien erfüllen, um eine Erkrankung glaubhaft zu machen.

Familiennachzug: Grundsätzlich wird für Flüchtlinge, die den nachrangigen subsidiären Schutz genießen, das Recht auf Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Dies gilt auch für unbegleitete Minderjährige. Allerdings haben sich Union und SPD darauf verständigt, dass es in Härtefällen Ausnahmen geben kann. Darüber entscheidet das Auswärtige Amt.

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) steht in der Zwischenzeit bereits deutlich mehr Personal für eine schnellere Bearbeitung der Asylanträge zur Verfügung. Wie die Bundesregierung mitteilte, stieg die Zahl der sogenannten Entscheider von 370 im Oktober auf mittlerweile 860. Hinzu kämen rund 400 Sonderentscheider, die von anderen Behörden ausgeliehen wurden. Als Folge konnten im Januar pro Tag über 2600 Anträge entschieden werden, im ersten Halbjahr 2015 waren es lediglich 890 Entscheidungen pro Tag.

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