Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Asyl: Asylpaket soll so bleiben wie beschlossen

Asyl
11.02.2016

Asylpaket soll so bleiben wie beschlossen

Das Asylpaket II sieht unter anderem vor, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren auszusetzen.
Foto: Patrick Pleul/Archiv (dpa)

Mit einer Einigung im Streit um den Familiennachzug hat die Große Koalition den Weg für die Verabschiedung des Asylpakets II im Bundestag geebnet. Wie das aussehen soll.

Der Kompromiss von Union und SPD sieht vor, dass minderjährige Flüchtlinge mit dem sogenannten „subsidiärem Schutzstatus“ zwar kein grundsätzliches Recht auf das Nachholen der Eltern haben, dies in Härtefällen aber gestattet werden soll.

SPD forderte Nachbesserungen beim Asylpaket

Das Asylpaket II war vergangene Woche im Kabinett verabschiedet worden; die SPD forderte dann aber Nachbesserungen, nachdem ihr erst später aufgefallen war, dass das Recht auf Familiennachzug für eine – zahlenmäßig relativ kleine – Gruppe minderjähriger Flüchtlinge in der Vorlage weggefallen war. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und sein Justizkollege Heiko Maas (SPD) haben nun eine Lösung gefunden. Eine nachträgliche Veränderung des Asylpakets II sieht der Kompromiss nicht vor. Grundlage für die Einzelfallentscheidungen soll eine Sonderregelung aus dem Aufenthaltsgesetz sein, die den Familiennachzug, etwa aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen, auch dann vorsieht, wenn er regulär gesetzlich nicht erlaubt ist. Darüber entscheidet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium.

Vertreter von CDU und CSU hoben hervor, dass es bei den geplanten Gesetzesverschärfungen bleibt. SPD-Politiker betonten, dass die Einigung ausreichend Spielraum für Entscheidungen aus humanitären Motiven lasse. Kritik kam vom linken SPD-Flügel, der gerne ein Recht auf Familiennachzug durchgesetzt hätte. CSU-Generalsekretär Scheuer sah die Position seiner Partei durch den Kompromiss bestätigt. Die Opposition kritisierte die Regelung als unmenschlich.

Die Regelung betrifft nur eine kleine Gruppe. Es handelt sich um unbegleitete Minderjährige, die in ihrer Heimat zwar nicht individuell verfolgt werden, aber dennoch wegen Gefahr für Leib und Leben vorläufig in Deutschland bleiben dürfen. Im Jahr 2014 gab es 214 derartige Fälle, für 2015 sind bislang 105 Fälle bekannt. (afp, dpa)

Freiwillige Helfer stehen am Hauptbahnhof neben dem Schild "Welcome to Munich".  Die Bundespolizei rechnet für Samstag mit der Ankunft von 5000 bis 7000 Flüchtlingen in Bayern.
22 Bilder
Tausende Flüchtlinge erreichen den Münchner Hauptbahnhof
Foto: Nicolas Armer, dpa
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.