Atomkonzerne hoffen auf Milliarden-Rückzahlung
Es ist eine Klatsche für die Bundesregierung: Eine über Jahre von den Atomkonzernen kassierte Steuer ist verfassungswidrig. Mehr als sechs Milliarden wurden damit eingenommen.
Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erklären die Karlsruher Richter das Gesetz deshalb rückwirkend für nichtig. Damit können die Atomkonzerne auf Rückerstattung von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen. Geklagt hatte auch die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung.
Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach Auskunft eines Sprechers über die sechs Jahre auf rund 2,8 Milliarden Euro. RWE hofft darauf, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.
Atomkonzerne hatten viele Klagen fallen lassen
Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült.
Die AKW-Betreiber hatten die Steuer vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
Im Zuge einer Einigung über die kostspielige Finanzierung der Entsorgung der atomaren Altlasten mit dem Bund hatten die Konzerne etliche Klagen fallen lassen. Ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer hatten sie aber nicht aufgegeben. dpa/lsw
Die Diskussion ist geschlossen.
Ganz schwacher Artikel! Da wird in fast 30 Zeilen über die Steuer schwadroniert. Und man erfährt trotzdem nicht, dass die Brennelementsteuer damals als Gegenleistung für die Laufzeitverlängerung eingeführt wurde! Die Laufzeitverlängerung wurde dann zurückgenommen, die Steuer aber beibehalten!
Brennelementesteuer gegen Laufzeitverlängerung: Eine weitere Glanzleistung unserer mächtigsten Frau der Welt. Die Bilanz dieser unfähigen aber machtbesessenen Kanzlerin ist niederschmetternd.