"Bedauerlich": Das sind die Reaktionen zum NPD-Urteil
Die NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bei vielen Politikern stößt das Urteil auf Unverständnis. Das sind die Reaktionen.
Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es wies mit seinem Urteil vom Dienstag den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat ab (mehr dazu).
Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. "Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt." Das sind einige Reaktionen auf das Urteil:
Horst Seehofer (CSU), Bayerischer Ministerpräsident: Das Verfahren an sich wertete er zwar als Erfolg. Die Entscheidung gegen ein Verbot der NPD bezeichnet Seehofer aber als "bedauerlich". "Ungeachtet der Tatsache, dass die NPD in keinem Landtag mehr vertreten ist, stellt sie als Partei mit ihren verfassungsfeindlichen und rechtsradikalen Bestrebungen eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar", erklärte er.
Die Landesregierung werde nicht nachlassen, diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu bekämpfen.
Heiko Maas (SPD), Bundesjustizminister: Nach dem gescheiterten Verfahren ruft Maas dazu auf, sich weiter gegen Rechtsextremismus einzusetzen. "Klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für uns alle."
Er lobte das Gericht für seine Deutlichkeit: "Das politische Konzept der NPD missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar."
Internationales Auschwitz-Komitee: Mit Entrüstung hat das Komitee reagiert. "Heute ist ein tragischer Tag für die wehrhafte Demokratie", sagt Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner. Die Entscheidung sei "für die Überlebenden des Holocaust eine empörende und erschreckend realitätsferne Entscheidung".
Malu Dreyer (SPD), Bundesratspräsidentin: Dreyers Einschätzung nach, wird das NPD-Urteil mäßigend auf Parteien wirken, die "an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit" stehen.
Die Politik müsse nun darüber nachdenken, was das Urteil für die Parteienfinanzierung bedeute, sagte Dreyer weiter. Ein Anliegen der Bundesländer sei nämlich gewesen, die NPD nicht mehr mit Steuergeldern unterstützen zu müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte auf die Möglichkeit einer Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung ausdrücklich hingewiesen.
Eckhard Jesse, Extremismusforscher: Jesse sieht in dem Urteil ein Zeichen der Liberalität. Es zeige, wie eine offene Gesellschaft mit ihren Feinden angemessen umgehen müsse. "Auch Feinde der Freiheit müssen die Möglichkeit haben, ihre Positionen zu vertreten, solange sie keinen Einfluss haben und keine Gewalt ausüben."
Bernd Riexinger, Vorrsitzender Die Linke: Riexinger kritisiert die Begründung des Urteils mit der Bedeutungslosigkeit der NPD. "Es ist nicht auszuschließen, dass sie wieder stärker wird und dass sie mithilfe von Steuergeldern ihre faschistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Netzwerke weiter aufbaut", erklärt er.
Gökay Sofuoglu, Bundesvorsitzender Türkische Gemeinde Deutschland: Sofuoglu sieht in der Ablehnung des Verbots keine Stärkung rechter Krätfe. "Die NPD zu verbieten und gleichzeitig die AfD als legitim zu betrachten, wäre sowieso keine Lösung gewesen." Deswegen müsse der Verfassungsschutz die AfD permanent im Blick haben. Diese sei ein "Sammelbecken für Rechtsextremisten".
Katrin Göring-Eckardt, Grünen-Fraktionschefin: Göring-Eckardt nennt die NPD eine "Schrumpfpartei". "Die eigentliche Gefahr geht von den jungen, von den neuen Nazis aus, die nicht in der NPD organisiert sind, und vom Rechtspopulismus."
Lorenz Caffier (CDU), Innenminister Mecklenburg-Vorpommern: "Das Gericht ist ja in vielen Punkten unseren Antragsgründen gefolgt", sagt Caffier. Es habe trotz des Urteils deutlich nachgewiesen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehe.
Das Verfahren war nach Caffiers Überzeugung auch wichtig, weil das Bundesverfassungsgericht klar definiert habe, was in Zukunft ein Parteienverbot heiße. dpa/afp
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