Beiträge zur Krankenversicherung werden 2016 wohl spürbar steigen
Es war schon länger zu befürchten: Die Krankenkassen werden 2016 den Zusatzbeitrag wohl weiter anheben. Auf Gutverdiener kommen sogar noch weitere Abzüge zu.
Arbeitnehmer müssen im kommenden Jahr mit spürbar höheren Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) rechnen. Das prognostizieren die Schätzer beim Bundesversicherungsamt in Bonn. Sie erwarten eine durchschnittliche Anhebung des Beitrages um 0,2 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent, wie der GKV-Spitzenverband bestätigte. Dabei handelt es sich nur um eine Empfehlung an das Gesundheitsministerium, das auf der Grundlage in den nächsten Wochen die endgültige Prognose festlegt.
Dieser Anstieg wird über den sogenannten Zusatzbeitrag erbracht. Das heißt: die Arbeitnehmer müssen die Erhöhung allein schultern. Der Zusatzbeitrag läge künftig bei durchschnittlich 1,1 Prozent. Über die endgültige Höhe entscheidet jede Kasse selbst. Den allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent teilen sich die 50 Millionen Kassenmitglieder und ihre Arbeitgeber je zur Hälfte.
Kassen klagen schon lange über Zusatzbelastungen
Was kann jemand tun, dem der Beitrag zu hoch ist? Jedes Mitglied kann die Krankenkasse wechseln, wenn diese erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Die Kassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei einer Beitragserhöhung anzuschreiben und sie auf das Sonderkündigungsrecht sowie die Höhe des prognostizierten durchschnittlichen Zusatzbeitrages hinzuweisen. Zudem müssen sie darauf aufmerksam machen, dass der GKV-Spitzenverband
(www.gesetzlichekrankenkassen.de) eine Übersicht über die Zusatzbeiträge aller Kassen bietet.
Die Krankenkassen kritisieren schon seit längerem, dass die von Gesundheitsminister Gröhe (CDU) geplanten Reformen im Gesundheitswesen für sie milliardenschwere Zusatzbelastungen brächten. Zudem schreiben inzwischen alle Kassenarten Defizite. Daher wurde schon länger erwartet, dass sie ihren Zusatzbeitrag erhöhen müssen.
Angesichts solcher Beitragssteigerungen verlangte die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis (Ulm) eine Rückkehr zu einer fairen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Abgeordnete von Linkspartei und Grünen schlossen sich dem an.
Zusätzliche Abzüge für Besserverdiener
Auf sogenannte „Gutverdiener“ kommen 2016 noch zusätzliche Lasten zu: Sie müssen sich insgesamt auf höhere Beitragszahlungen in der Sozialversicherung einstellen. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 2016 im Westen von 6.050 auf 6.200 Euro Brutto-Monatseinkommen. Trotz womöglich stabilen Beitragssatzes müssen alle, deren Einkommen darüber liegt, mit zusätzlichen Abzügen von gut 30 Euro monatlich rechnen.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung soll es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4125 Euro auf 4237,50 Euro Monatseinkommen geben. Gutverdiener zahlen deshalb rund 20 Euro mehr. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der jemand sich auch privat versichern kann, soll von 4575 auf 4687,50 Euro steigen. dpa, AZ
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