Bericht: 267.500 Syrer haben Anspruch auf Familiennachzug
Knapp 268.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland haben derzeit einen Anspruch auf Familiennachzug. Das berichtet die "Bild"-Zeitung.
Zu diesem Schluss komme ein internes Papier der Bundesregierung, dass die Folgen des Flüchtlingszuzugs evaluiere, schreibt die Zeitung am Mittwoch. Für die genannte Zahl von Flüchtlingen finde die Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre nach dem Aufenthaltsgesetz keine Anwendung. Sie dürften also ihre Angehörigen nach Deutschland holen.
Durch das im März 2016 in Kraft getretene Asylpaket II wurde der Familiennachzug für einen bestimmten Personenkreis deutlich erschwert. Für Menschen, die nur einen sogenannten subsidiären Schutz in Deutschland genießen, wurde er für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Das sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen.
Dass es vor allem Syrer und Iraker sind, die jetzt Angehörige nachholen, liegt einerseits daran, dass die Anträge von Menschen aus Staaten mit sehr hoher Bleibeperspektive vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prioritär bearbeitet worden sind. Ist ein Asylbewerber als Flüchtling anerkannt, beginnt eine dreimonatige Frist, um einen Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug zu stellen. dpa/AZ
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