Bettina Wulff geht rechtlich gegen Rotlicht-Gerüchte vor
Bettina Wulff will Behauptungen, sie habe einst dem Rotlicht-Milieu nahe gestanden, nicht mehr zulassen. Die Klagen der Ex-"First Lady" haben zumindest teilweise schon Erfolg.
Nach den Gerüchten über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder Escort-Dame im Rotlicht-Milieu geht die Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff in die Offensive. Zu entsprechenden Berichten erwirkte sie bei zahlreichen Medien Unterlassungserklärungen, wie ihr Rechtsanwalt Gernot Lehr bestätigte. Am Samstag erzielte Bettina Wulff einen weiteren Erfolg: Fernsehmoderator Günther Jauch erkannte ihren Unterlassungsanspruch an - ein Zugeständnis, das Lehr gerichtlich bestätigen lassen will.
Bettina Wulff gab bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung ab, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als sogenannte Escort-Dame falsch seien, wie die "Süddeutsche Zeitung" (Samstag) berichtete. Eine solche Erklärung der Frau eines früheren Bundespräsidenten ist bisher einzigartig.
Jauch erkennt Unterlassungsanspruch an
Neben Jauch verklagte seine Frau dann auch den Internetkonzern Google. Jauch erkannte zwar den Unterlassungsanspruch an, verteidigte sich aber zugleich und sagte mit Blick auf seine Talksendung vom 18. Dezember 2011: "Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der "Berliner Zeitung" zitiert." Jauchs Anwalt Christian Schertz erläuterte, er habe Wulffs Rechtsbeistand mitgeteilt, dass ein Anspruch auf Unterlassung - "ohne ein Fehlverhalten damit einzuräumen".
Wulff-Anwalt Lehr erklärte daraufhin, er werde nun ein Urteil des Landgerichts Hamburg beantragen. Damit soll bestätigt werden, dass Jauch den Antrag von Bettina Wulff anerkennt und Sanktionen bei möglichen Zuwiderhandlungen festgeschrieben werden.
Bettina Wulff klagt auch gegen Google
Im Fall Google will die 38-Jährige verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie "Rotlichtvergangenheit" auftauchen. Der Konzern wies ihre Vorwürfe aber zurück: Google nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe, sagte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider." Google führte in Deutschland bereits fünf ähnliche Verfahren - und habe alle gewonnen.
Nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" wurden die Gerüchte zuerst aus niedersächsischen CDU-Kreisen gestreut und sollten offenbar vor allem Christian Wulff treffen, der damals noch CDU-Ministerpräsident war. Die SPD forderte Aufklärung vom heutigen Regierungschef und CDU-Landesvorsitzenden, David McAllister, ob die Gerüchte aus der Landesregierung gestreut wurden. "David McAllister muss die Vorwürfe schnell aufklären", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der "Bild am Sonntag".
"Dass jetzt Herr Oppermann von der SPD im Kielwasser der schlimmen Verleumdungen gegen Frau Wulff die Gerüchteküche gegen die gesamte CDU in Niedersachsen mit ihren fast 70 000 Mitgliedern anheizt, ist charakterlos", entgegnete Niedersachsens CDU-Generalsekretär Ulf Thiele.
Wulffs Anwalt bestätigte, "dass in den vergangenen Monaten zahlreiche Verlage, Journalisten und Internet-Aktivisten Unterlassungserklärungen unverzüglich nach Aufforderung abgegeben haben, ohne auch nur zu versuchen, die falschen Darstellungen zu rechtfertigen". Außerdem sei in einigen Fällen Schmerzensgeld durchgesetzt worden, so Lehr. Mittlerweile hätten 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien Unterlassungserklärungen abgegeben, berichtete die "Süddeutsche Zeitung".
Debatte über "Streisand-Effekt"
Der Feldzug der früheren First Lady löste am Wochenende eine Debatte über den Sinn und Unsinn solcher Maßnahmen aus. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob derartige Abmahn- und Klagewellen die strittigen Behauptungen nicht erst recht einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Netzforscher sprechen vom sogenannten Streisand-Effekt. Die Musikerin Barbra Streisand hatte eine Webseite verklagt, weil dort ein Foto vom Ferienhaus der Sängerin veröffentlichtworden war.Streisand erreichte damals das Gegenteil dessen, was sie erreichen wollte. Das Bild wurde nicht gelöscht. Stattdessen berichteten plötzlich tausende Menschen im Internet über das - bis dahin völlig unbekannte - Haus der Musikerin und ihre Klage. Seitdem gibt es das geflügelte Wort vom "Streisand-Effekt".
Jenseits des juristischen Kampfes plant Bettina Wulff auch eine publizistische Offensive. Bereits in diesem Monat soll ein Buch über ihr Leben erscheinen. dpa
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