Über die geplante Reform des Punktesystems für Verkehrssünder können nun auch die Bürger via Internet mitreden. Plattform für Meinungen und Vorschläge ist für die kommenden drei Wochen das Portal www.punkteforum.de. Ziel der Neuregelung ist nach den Worten von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) «ein Mehr an Verkehrssicherheit». Er will das Punktesystem einfacher, gerechter und transparenter machen.
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Strafpunkte für Verkehrssünder werden beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gesammelt.
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Neben dem Verkehrszentralregister, im Volksmund «Verkehrssünderdatei» genannt, werden noch weitere Register geführt: etwa das Zentrale Fahrzeugregister, in dem Fahrzeug- und Halterdaten aller zugelassenen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge gespeichert sind.
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Außerdem das Zentrale Fahrerlaubnisregister und das Zentrale Kontrollgerätkartenregister. Das KBA erteilt auch Typgenehmigungen für Fahrzeugtypen und Fahrzeugteile und erstellt Statistiken.
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Der 4. August 1951 ist der Geburtstag des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Mit dem «Gesetz über die Errichtung des Kraftfahrt-Bundesamtes» wird das KBA zum Nachfolger der «Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugführer» mit Sitz in Bielefeld.
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Am 5. Mai 1952 zieht das KBA nach Flensburg. Seit 1965 residiert es im Stadtteil Mürwik und beschäftigt heute fast 930 Mitarbeiter.
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Ein zweiter Dienstsitz befindet sich in Dresden. Präsident ist seit 2004 der Jurist Ekhard Zinke. dpa
Punkte in Flensburg sollen länger gespeichert bleiben
Die Reform soll Anfang 2013 in Kraft treten. Weil sie die rund 53 Millionen Führerscheinbesitzer und damit so viele Bürger betrifft, will Ramsauer die Betroffenen vor Beginn des Gesetzgebungsverfahren zu Wort kommen lassen. Nach seinen Vorstellungen soll die bisherige Bewertung von Verkehrsverstößen mit bis zu 7 Punkten aufgegeben werden. Je nach Schwere des Vergehens soll es nur noch 1 oder 2 Punkte geben, der Führerschein aber schon nach 8 statt 18 Punkten weg sein.
Ab 2013 ist nach 8 Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg
Punkte sollen zwar künftig jeweils separat verjähren, aber auch länger gespeichert bleiben. Entfallen soll die bisherige Regelung, dass man im Flensburger Verkehrszentralregister registrierte Punkte nur dann wieder loswird, wenn binnen zweier Jahre kein neuer Verstoß dazukommt. Das Register soll vor allem dazu dienen, notorische Verkehrssünder zu erfassen. dpa/AZ
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Flensburger Verkehrssünderdatei soll völlig umgebaut werden.
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Geplant ist eine radikale Vereinfachung des bisherigen Punktesystems.
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Straftaten (zum Beispiel Unfallflucht, fahrlässige Tötung, Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol, Drogen oder grob rücksichtsloses Verhalten, Nötigung):
bisher 5-7, neu 2
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Geschwindigkeit
Überschreitung um 21 bis 25 km/h
bisher 1, neu 1
Überschreitung um 26 bis 30 km/h
bisher 3, neu 1-2
Überschreitung um über 30 km/h
bisher 3-4, neu 2
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Alkohol
Ordnungswidrigkeiten-Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze
bisher 4, neu 2
Fahren unter Drogeneinfluss
bisher 4, neu 2
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Abstand
50 Prozent weniger als halber Tachowert 80 bis 130 km/h
bisher 1, neu 1
50 Prozent weniger als halber Tachowert über 130 km/h
bisher 2, neu 1
20 Prozent weniger als halber Tachowert über 80 km/h
bisher 4, neu 2
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Rotlichtverstoß
Rote Ampel überfahren mit Gefährdung
bisher 3, neu 2
über 1 Sekunde Rotphase
bisher 4, neu 2
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Grüner Pfeil
Ohne Anhalten wie bei Stoppschild
bisher 3, neu 1-2
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Vorfahrt
Vorfahrtmissachtung mit gleichzeitiger Gefährdung Dritter
bisher 3, neu 1-2
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Überholen
Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
bisher 3, neu 1-2
Überholverbot missachtet
bisher 4, neu 2
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Handy
Telefonieren ohne zulässige Freisprecheinrichtung
bisher 1, neu 1
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Sicherheit
Verstoß gegen Gurt-, Kindersitz- oder Helm-Pflicht
bisher 1, neu 1
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Parkverbot
Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder Gefährdung
bisher 1, neu 1
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Umweltzone befahren ohne zulässige Plakette
bisher 1, neu 0
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Winterreifen
Fahren bei Schnee oder Glatteis ohne M+S-Reifen
bisher 1, neu noch unklar
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Die Angaben beziehen sich allerdings auf noch nicht beschlossene Entwürfe und sind teils noch unklar.
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