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  3. Helmut Kohl: Bundesgerichtshof soll über Helmut Kohls Tonbänder urteilen

Helmut Kohl
02.09.2014

Bundesgerichtshof soll über Helmut Kohls Tonbänder urteilen

Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) streitet um Tonbandaufnahmen.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Der Streit um 200 Tonbänder mit den Lebenserinnerungen von Altkanzler Helmut Kohl soll vor den Bundesgerichtshof. Zuletzt hatte das Gericht die Tonbänder Kohl zugesprochen.

Der Publizist Heribert Schwan teilte am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa in Köln mit, er habe sich entschieden, Revision gegen das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Köln einzulegen. Das Gericht hatte die Tonbänder Kohl zugesprochen. Schwan, der als Ghostwriter Kohls Memoiren verfasst hatte, erhebt ebenfalls Anspruch darauf.

Die Tonbänder als alleiniges Eigentum von Helmut Kohl

Er argumentiert, dass er die Tonbänder beschafft und den CDU-Politiker darauf 630 Stunden lang befragt habe. Das Gericht stufte die Bänder jedoch als alleiniges Eigentum von Kohl ein, weil dieser als Urheber zu betrachten sei. Die Gespräche, die Schwan mit dem früheren Bundeskanzler geführt habe, seien "in keiner Weise mit einem Interview vergleichbar", entschieden die Richter. 

Kohl war 2001 und 2002 von Schwan befragt worden. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis zwischen Kohl und Schwan. Der ehemalige WDR-Redakteur behielt die Bänder zunächst, doch schließlich klagte Kohl auf Herausgabe und bekam recht. Schwan händigte die Bänder aus - doch abfinden will er sich damit nicht. Falls ihm die Kassetten in letzter Instanz in Karlsruhe doch noch zugesprochen werden sollten, wolle er sie einem anerkannten Archiv überlassen. dpa

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