Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Bundesrat: Bundesrat winkt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe durch

Bundesrat
27.11.2015

Bundesrat winkt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe durch

Der Bundesrat in Berlin.
Foto: Alex Heinl (dpa-Archiv)

Von der Sterbehilfe bis zum Anti-Doping-Gesetz: der Bundesrat ließ eine Reihe von Gesetzen passieren. Initiative ergreifen die Länder wegen wenig artgerechter Rinderhaltung.

Zentrale Gesetze zu ethischen und gesundheitspolitischen Fragen haben am Freitag den Bundesrat passiert - ein Überblick über die Beschlüsse:

  • Sterbehilfe Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Neuregelung der Sterbehilfe gebilligt. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach keine Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten. Künftig drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird.
  • Versorgung Sterbenskranker Sie soll mit dem Hospiz- und Palliativgesetz verbessert werden, das die Länderkammer passierte. Ambulante Hospizdienste und stationären Hospize sollen besser finanziert werden. Die Palliativversorgung wird zum ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Krankenhäuser Mehr Geld fließt in die Pflege. So werden von 2016 bis 2018 Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro für die Pflege bereitgestellt. Kliniken sollen zudem stärker nach Qualität bezahlt werden. Für besonders gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung soll es Zuschläge geben, schlechte Leistungen werden mit Abschlägen geahndet. Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden.

Dopingsündern drohen künftig Haftstrafen von bis zu drei Jahren

  • Doping Dopingsündern im Leistungssport drohen künftig hohe Haftstrafen. Strafbar ist künftig auch Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Die Sanktionen schließen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ein.
  • Anti-Terror-Gesetze Die deutschen Sicherheitsbehörden können zur Bekämpfung des Terrorismus auch in den kommenden Jahren eine Reihe von Auskünften bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsfirmen einholen. Der Bundesrat ließ die Verlängerung mehrerer Anti-Terror-Gesetze passieren.
  • Freie Router-Wahl Verbraucher können künftig frei wählen, welches Modem und welchen Router sie für ihren Breitbandanschluss verwenden. Bislang lassen einige Netzbetreiber ausschließlich eigene Router zu - dies schränkt die Produktauswahl für den Endkunden ein.
  • Verkehrslärm Mehrere Länder wollen die Bevölkerung besser vor Fluglärm schützen. Bei der Entscheidung über Flugrouten wollen sie die Beteiligung der Bürger stärken. Ein weiterer Antrag, der weiter beraten wird, sieht die Ausmusterung lauter Güterzüge vor.
  • Arbeitsstätten Groß war Anfang des Jahres der Wirbel um vom Bundesarbeitsministerium entworfene Änderungen einer Arbeitsstättenverordnung. Die Arbeitgeber kritisierten Mindestvorgaben etwa zu Tageslicht für Arbeitsplätze als absurd. Die Bundesregierung verfolgte die Pläne nicht weiter - die Länderkammer verlangte dies nun. Sonst solle die Regierung die Gründe für die Blockade nennen.

Der Bundesrat forderte eine gleichmäßige Verteilung von Windkraftanlagen

  • Rinderhaltung Ein Verbot der ganzjährigen Anbindung von Rindern will Hessen mit einem Antrag erreichen, der weiter beraten wird. Vorgesehen ist aber eine Übergangsfrist.
  • Windkraftanlagen Der Bundesrat forderte eine gleichmäßige deutschlandweite Verteilung von Windkraftanlagen. Eine solche Verteilung stärke die Netzstabilität und führe zu einer gleichmäßigeren Windstromerzeugung. dpa
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.