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Gesetzentwurf
01.04.2015

Bundesregierung erlaubt Fracking in engen Grenzen

Das umstrittene Fracking soll nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zumindest theoretisch auch in Deutschland möglich werden.
Foto: Jim Lo Scalzo (dpa Archivbild)

Die Bundesregierung will Fracking künftig auch in Deutschland erlauben - allerdings nur mit strengen Auflagen. Trotzdem stößt der Gesetzesentwurf auf viel Kritik von beiden Seiten.

Die Bundesregierung will die Förderung von Öl und Gas durch die umstrittene Fracking-Methode in Deutschland grundsätzlich erlauben, räumt dabei aber dem Umwelt- und vor allem dem Wasserschutz höchste Priorität ein. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch ein Gesetzespaket von Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD), wonach es bis zu einer Tiefe von 3000 Metern verboten ist, Öl und Gas unter hohem Druck mithilfe eines Gemisches aus Wasser, Sand und Chemikalien aus dem Gestein zu pressen. Zudem erhalten die Wasserämter im Genehmigungsverfahren ein Vetorecht.

Gesetzentwurf zu Fracking ist umstritten

Gleichwohl ist offen, ob es im Bundestag eine Mehrheit für den Gesetzentwurf gibt. Denn nicht nur die Oppositionsparteien übten heftige Kritik an den Regierungsplänen, sondern auch in den Koalitionsfraktionen ist der Widerstand groß. Allein in der Unionsfraktion gibt es nach Angaben des CDU-Parlamentariers Andreas Mattfeld mehr als hundert Abgeordnete, die das Vorhaben ablehnen. „In dieser Form ist der Gesetzentwurf für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nicht zustimmungsfähig.“ Notwendig sei eine deutliche Verschärfung der Vorschriften. Auch die SPD-Fraktion forderte Änderungen. Dagegen kritisierte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die vielen Auflagen, die „vollkommen überzogen“ seien.

Hendricks zeigte sich offen für Veränderungen im parlamentarischen Beratungsverfahren. Sie trage alle Vorschläge mit, „die mehrheitsfähig und fachlich verantwortbar sind“, sagte sie. Die Forderung, das Fracking in Deutschland komplett zu verbieten, lehnte sie allerdings ab. Dies sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, das die Forschungs- wie die Gewerbefreiheit garantiere. Unterschiedliche Energieträger dürften nicht unterschiedlich behandelt werden. „Auch wenn wir Fracking nicht brauchen, brauchen wir dieses Gesetz.“

Hohe Auflagen für die Ölförderung

Nach den Plänen der Regierung bleibt die konventionelle Erdgasförderung in Sandgestein, die in Niedersachsen bereits seit Jahrzehnten betrieben wird, unter strengeren Auflagen erlaubt. Dagegen soll das unkonventionelle Fracking erst ab einer Tiefe von 3000 Metern möglich sein. Ein Komplettverbot gilt in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in den Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, aus denen Trinkwasser entnommen wird. Die Länder haben das Recht, dieses Verbot auszudehnen, um die Wasserquellen von Brauereien oder Getränkeherstellern unter Schutz zu stellen.

Bei Schäden gilt künftig die Umkehr der Beweislast. Nicht die Betroffenen müssen nachweisen, dass Risse an den Hauswänden durch das Fracking entstanden sind, sondern die Firmen müssen belegen, dass etwa ein Erdbeben nicht auf ihre Bohrungen zurückgehe. Zudem werden die Rechte der Anwohner bei den Genehmigungsverfahren gestärkt.

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