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Migration
02.06.2017

Bundestag beschließt das Aus für Kinderehen

Ehen zwischen unter 16-jährigen sind künftig verboten. (Symbolbild)
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Die wachsende Zahl an verheirateten Minderjährigen hat den Bundestag ein Gesetz zur Heraufsetzung der Ehemündigkeit beschließen lassen. Wer unter 16 ist, kann nicht mehr heiraten.

In Deutschland soll es künftig keine Ehen von Kindern und Jugendlichen mehr geben: Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag ein Heiratsverbot für Jugendliche. Die Neuregelung sieht auch die Aufhebung der meisten bestehenden Kinderehen vor. Ehen geschlossen zwischen Unter-16-Jährigen gelten künftig von vornherein als nichtig.

Reaktion auf die steigende Zahl verheirateter Minderjähriger

Das Gesetz zum Verbot von Kinderehen sieht die Heraufsetzung der Ehemündigkeit auf 18 Jahre vor. Bislang können Ehen auch eingegangen werden, wenn ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist und die Familiengerichte zugestimmt haben. Bei Ehen, in denen einer der Partner 16 oder 17 Jahre alt ist, soll dem Gesetzentwurf zufolge künftig in Härtefällen von der Aufhebung abgesehen werden können - sowie dann, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.

Nach dem neuen Gesetz sollen zudem bereits bestehende Ehen unwirksam sein, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt ist. Dann ist auch keine Aufhebung erforderlich. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind.

Im vergangenen Jahr wurde die Zahl von 1475 im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern genannt, darunter 361 mit Kindern unter 14 Jahren. Die Familiengerichte ließen zudem jährlich noch rund 100 Ehen in Deutschland mit einem unter 18-jährigen Partner zu. afp

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