Bundesverfassungsgericht hebt Versammlungsverbot auf
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau komplett aufgehoben. Zuvor hatte das Verbot bundesweit für Empörung gesorgt.
Das oberste deutsche Verfassungsgericht bestätigte laut seinem Sprecher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, das am Freitag zunächst das vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verhängte Versammlungsverbot per Eilentscheidung aufgehoben hatte.
Die Richter entschieden damit, dass der "polizeiliche Notstand", mit dem der Landkreis das Verbot begründet hatte, nicht hinreichend belegt worden sei. Das Versammlungsverbot hatte bundesweit für Empörung gesorgt.
Verfassungsrichter: "Polizeilicher Notstand" nicht hinreichend belegt
Am Freitagsabend entschied dann das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass das Versammlungsverbot teilweise bestehen bleibt. Nur das Willkommensfest des Bündnisses "Dresden Nazifrei" für Flüchtlinge durfte am Freitag stattfinden.
Geplante neue Aufmärsche von rechten Gruppen am Wochenende blieben demnach verboten. Befürchtet worden war, dass es in Heidenau nach den Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende vor einer Flüchtlingsunterkunft neue Krawalle geben könnte.
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