Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Heidenau: Bundesverfassungsgericht hebt Versammlungsverbot auf

Heidenau
29.08.2015

Bundesverfassungsgericht hebt Versammlungsverbot auf

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Versammlungsverbot in Heidenau komplett aufgehoben. Der "polizeiliche Notstand" sei nicht hinreichend belegt worden.
Foto: Uli Deck, dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau komplett aufgehoben. Zuvor hatte das Verbot bundesweit für Empörung gesorgt.

Das oberste deutsche Verfassungsgericht bestätigte laut seinem Sprecher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, das am Freitag zunächst das vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verhängte Versammlungsverbot per Eilentscheidung aufgehoben hatte.

Die Richter entschieden damit, dass der "polizeiliche Notstand", mit dem der Landkreis das Verbot begründet hatte, nicht hinreichend belegt worden sei. Das Versammlungsverbot hatte bundesweit für Empörung gesorgt.

Verfassungsrichter: "Polizeilicher Notstand" nicht hinreichend belegt

Am Freitagsabend entschied dann das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass das Versammlungsverbot teilweise bestehen bleibt. Nur das Willkommensfest des Bündnisses "Dresden Nazifrei" für Flüchtlinge durfte am Freitag stattfinden.

Geplante neue Aufmärsche von rechten Gruppen am Wochenende blieben demnach verboten. Befürchtet worden war, dass es in Heidenau nach den Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende vor einer Flüchtlingsunterkunft neue Krawalle geben könnte.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.