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  3. Wahlen: NPD-Schlappe in Sachsen belebt Debatte über Parteiverbot

Wahlen
01.09.2014

NPD-Schlappe in Sachsen belebt Debatte über Parteiverbot

Sollte das NPD-Verbotsverfahren angesichts der Stimmenverluste der Partei beendet werden?
Foto: Fabian Bimmer (dpa)

Das Ausscheiden der rechtsextremen NPD aus dem sächsischen Landtag hat die Debatte über die Notwendigkeit eines Parteienverbots neu entfacht.

Angesichts der NPD-Stimmenverluste in Sachsen brachte der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Thomas Strobl ein Ende des laufenden NPD-Verbotsverfahrens ins Gespräch. Mehrere Unions-Innenminister wiesen das jedoch zurück und mahnten, die NPD sei unabhängig von ihrer Präsenz in einem Landesparlament gefährlich. Auch aus der SPD erntete Strobl Widerspruch.

Bei der Landtagswahl in Sachsen am Sonntag hatte die NPD den Wiedereinzug ins Parlament knapp verpasst. Der Rechtsaußen-Partei fehlten lediglich 809 Stimmen zum Erreichen der Fünf-Prozent-Hürde. Damit ist die NPD nur noch im Landesparlament Mecklenburg-Vorpommerns vertreten - außerdem mit einem Abgeordneten im Europaparlament.

Gegen die NPD läuft seit einigen Monaten ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag Ende 2013 als einziges Verfassungsorgan gestellt. Bundesregierung und Bundestag schlossen sich nicht an. Einen Verhandlungstermin in dem Verfahren gibt es bislang nicht, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Verbotsverfahren gilt nicht nur politisch, sondern auch juristisch als äußerst heikel. 2003 war ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, in Karlsruhe gescheitert.

Im Juli hatte der frühere saarländische Ministerpräsident und Verfassungsrichter Peter Müller das Verfahren von dem ausgeschiedenen Richter Michael Gerhardt übernommen. Daher scheint es kaum realistisch, dass sich das Verfahren - wie ursprünglich angenommen - bis Mitte 2015 abschließen lässt.

Angesichts der Schlappe der NPD in Sachsen hält Strobl die Verbotsbemühungen nun nicht mehr für nötig. Das Resultat bedeute für ihn eher, "dass man die NPD politisch bekämpft und nicht vor dem Verfassungsgericht", sagte er der "Leipziger Volkszeitung" (Montag).

Aus der Riege der Unions-Innenminister kam jedoch geballter Widerspruch. "Jetzt das Verbot aufzugeben, wäre ein verheerendes Signal", sagte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU). Der Staat müsse hier Grenzen aufzeigen. "Die wehrhafte Demokratie ist keine Frage von Prozentpunkten." Auch Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hält weiter am Verbotsverfahren fest: "Zu glauben, die NPD wird aufgrund ihres Nichteinzugs in den sächsischen Landtag ihre menschenverachtenden Absichten ändern, ist keine Grundlage für eine Beendigung des aktuellen Verbotsverfahrens."

Bayerns Innenressortchef Joachim Herrmann (CSU) warnte, die NPD sei nach wie vor brandgefährlich. "Die Gefährlichkeit bemisst sich nicht danach, ob diese Partei in einem Parlament vertreten ist oder nicht." Gefährlich seien vor allem ihre außerparlamentarische Agitation und die weitere Teilnahme an der staatlichen Parteienfinanzierung. Das müsse ein Ende haben. Auch in Berlin und Hessen, wo die Innenministerien ebenfalls Unions-geführt sind, sieht man keinen Anlass für einen Kurswechsel.

Für den Innenminister aus Mecklenburg-Vorpommern, wo die NPD noch im Landtag sitzt, kommt ein Ende des Verbotsverfahrens genauso wenig infrage. "Wir haben das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ja nicht beantragt, weil die NPD in zwei Landtagen saß, sondern wegen ihres menschenverachtenden Gedankenguts, der Demokratiefeindlichkeit und der Gewaltbereitschaft", sagte Ressortchef Lorenz Caffier (CDU).

Mehrere SPD-Politiker wiesen den Vorstoß ebenfalls zurück. Der Regierungschef von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), sagte: "Das Ergebnis der Sachsen-Wahl wird die NPD organisatorisch schwächen. Aber wir dürfen im Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht nachlassen." Die NPD sei verfassungsfeindlich und gehöre verboten. Auch der SPD-Innenminister Niedersachsens, Boris Pistorius, die NPD sei eine antisemitische, rassistische und menschenverachtende Partei, sie müsse daher verboten werden. (dpa)

Vorläufiges Landesergebnis

Übersicht der Wahlergebnisse

Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum aktuellen NPD-Verbotsverfahren

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einstellung des ersten NPD-Verbotsverfahrens 2003

Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema NPD

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