Vertreter von CDU und FDP wehren sich gegen Vorwürfe, sie wollten das Rederecht einzelner Abgeordneter im Bundestag einschränken.

«Wir verpassen niemandem einen Maulkorb», sagte der Chef des Geschäftsordnungsausschusses Thomas Strobl (CDU) am Sonntag gegenüber unserer Redaktion. Der FDP-Vertreter in dem Gremium, Jörg van Essen, betonte in einer Erklärung am Sonntag, man wolle «Abweichlern» von der herrschenden Fraktionsmeinung in Zukunft das ausdrückliche Recht geben, sich im Plenum zu Wort zu melden.
Die «Süddeutsche Zeitung» (Samstag) hatte unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf des Ausschusses berichtet, dass künftig nur diejenigen Parlamentarier das Wort erhalten sollten, die von den Fraktionen dazu bestimmt wurden. Andere Abgeordnete dürfte der Parlamentspräsident dann nur noch ausnahmsweise und maximal drei Minuten lang reden lassen - und auch dies nur «im Benehmen» mit den Fraktionen. Darüber solle am 26. April im Bundestagsplenum abgestimmt werden.
Strobl sieht in dieser Darstellung «eine gewaltige Fehlinterpretation». «Im Prinzip ändert sich fast gar nichts», sagte er. «Benehmen» bedeute nicht Einverständnis oder gar Zustimmung, sondern in erster Linie die Beteiligung der Fraktionen durch Information.
Neu ist laut van Essen, dass eine klare Regelung für diejenigen Redner geschaffen werden soll, die von der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion abweichen. «Dies sah die Geschäftsordnung des Bundestages bisher nicht vor.» Der FDP-Politiker sagte der dpa: «Das stärkt die Rollen von Fraktionsabweichlern.» Auch am bewährten Recht des Zwischenintervention jedes Abgeordneten ändere sich überhaupt nichts. AZ
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