Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. SPD-Kanzlerkandidat: CDU wirft Martin Schulz Vetternwirtschaft in Brüssel vor

SPD-Kanzlerkandidat
10.03.2017

CDU wirft Martin Schulz Vetternwirtschaft in Brüssel vor

Ex-EU-Parlamentspräsident Martin Schulz gerät wegen seiner damaligen Beförderungspolitik in die Kritik.
Foto: Julien Warnand, dpa

Die CDU erhebt Vorwürfe gegenüber dem SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz. Es geht um rechtswidrige Beförderungen und Sonderzahlungen rund um das Europaparlament.

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz sieht sich wegen rechtswidriger Personalentscheidungen aus seiner Zeit in Brüssel mit neuer Kritik konfrontiert. Die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses im Europaparlament bezeichnet jetzt Erklärungsversuche für das Verhalten von Schulz als vollkommen unglaubwürdig.

Vorwurf: Schulz soll als EU-Parlamentspräsident rechtswidrige Entscheidungen getroffen haben

Zu der Zeit, in der Schulz als Parlamentspräsident die Sonderzahlungen und Beförderungen für Mitarbeiter habe veranlassen wollen, sei er bereits mehr als drei Jahre im Amt gewesen, sagte die CDU-Politikerin Inge Gräßle der Deutschen Presse-Agentur. Schulz habe wissen müssen, "dass er dafür nicht alleine zuständig ist und dass es gültige Verfahren gibt".

"Von jemandem, der den Anspruch hat, Kanzler zu werden, hätte ich schon erwartet, dass er zumindest die Beförderung von Mitarbeitern richtig hinbekommt", kommentierte Gräßle. Das was unter Schulz im EU-Parlament passiert sei, könne man nur als "Vetternwirtschaft" bezeichnen.

Nach Angaben aus der EU-Parlamentsverwaltung hatte Schulz in seiner Amtszeit als Präsident des EU-Parlaments zugelassen, dass ein Mitarbeiter für sich und Kollegen Beförderungsbeschlüsse formulierte. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollte mit den Beschlüssen regelwidrig festgelegt werden, dass die Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden aus dem Team von Schulz lukrative Dienstgrade behalten.

Mit 19 Jahren trat Martin Schulz in die SPD ein und engagierte sich bei den Jusos.
11 Bilder
Martin Schulz: Das ist der neue Kanzlerkandidat der SPD
Foto: Sean Gallup/gyi

Formfehler oder Vorsatz? Wie schwer sind die Vorwürfe?

Schulz hatte die als Präsidentenbeschluss verfassten Entscheidungen im Oktober 2015 unterschrieben. Sie waren erst von der Parlamentsverwaltung gestoppt worden. Das Parlament hatte am Mittwochabend mitgeteilt, dass Schulz nach eigenen Angaben überzeugt war, dass die Beschlüsse im Einklang mit geltenden Regeln stehen.

Lesen Sie dazu auch

Der Gruppenchef der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, Jens Geier, nahm seinen Parteifreund deswegen in Schutz. "Martin Schulz hat um eine Beförderung gebeten, die nicht umsetzbar war. Wenn das alles ist, was von den Vorwürfen übrig bleibt, dann halte ich das für völlig vernachlässigbar", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kabinett des EP-Präsidenten hätten "eine deutlich höhere Schlagzahl" als andere EU-Beamte. "Wenn da irgendeiner ist, der richtig malocht, dann überlege ich mir schon, was kann ich für den tun, um die Motivation hochzuhalten", sagte Geier.

Gräßle wies solche Argumente zurück. "Wenn ich meine Steuererklärung falsch ausfülle, dann interessiert das Finanzamt auch nicht, dass ich es angeblich gut gemeint habe", sagte sie.

Martin Schulz hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, in seiner Zeit als EU-Parlamentspräsident Mitarbeiter begünstigt zu haben. Der 61-Jährige war von 2012 bis Anfang 2017 Präsident der EU-Volksvertreter. Ende Januar wurde er zum SPD-Kanzlerkandidaten gekürt. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

11.03.2017

oh ja man kann so vieles über Martin Schulz sagen !! und auch vieles im Nachhinnein erklären und Beschönigen , aber Tatsache ist doch klar !!! das er nicht mal mehr aus seinen eigenen Reien in Brüssel Rückhalt gehabt hat !! die Europäischen Sozialdemokraten haben ihn Nicht mehr zur Wiederwahl Nomminirt !!! das gibt doch auch zu Bedenken !!! Auserdem hatte Martin Schulz in Brüssel den Spitznahmen der Magnet mit Kleinbus !!! er Hat alles mitgenommen was nur Irgentwie zu Haben war !!! wer es nicht glaubt kann sich ja mal bei der Bezugsstelle für Hilfsmittel und Materialien des EU Parlaments einlocken !!! ist über einen Befreundeten EU Prlamentarier für jeden Machbar !! der Verschleiß von Technick bei Herrn Schulz war mehr als sehr groß !! er hätte an seinem jährlichen verbrauch locker in jedem Jahr eine Schulklasse ausstatten können !!!

10.03.2017

Natürlich muss jeder dafür geradestehen, wenn er seine Steuererklärung falsch ausgefüllt hat – sofern nicht ein anderer den Fehler korrigiert hat und es gar keinen Schaden gegeben hat – was in dem im Artikel beschriebenen Fall im übertragenen Sinn im Übrigen durch die Parlamentsverwaltung übernommen wurde, die die Entscheidung von Schulz gestoppt hat. Ist im Übrigen bei einer Steuererklärung der Fehler durch einen Steuerberater verursacht worden, muss auch der für möglichen Konsequenzen einstehen. Schulz hat sich bei der von Ihm getroffenen Entscheidung wohl von einem Rechtsberater beraten lassen, wie aus einem anderen Artikel (Überschrift „Dubiose Beförderung à la Schulz) der heute ebenfalls in der AZ online erschienen ist, hervorgeht. Dort steht „Aus dem Schulz-Lager heißt es nun, der damalige Präsident habe guten Glaubens unterschrieben, was ihm sein Rechtsberater vorgelegt habe. Pikant ist der Fall auch deswegen, weil dieser Rechtsberater ein CDU-Parteibuch hat und als Vertrauter des christdemokratischen Fraktionschefs Manfred Weber (CSU) gilt.“ Eigentlich müsste sich die CDU-Politikerin Inge Gräßle sinnvollerweise an den Rechtsberater von Schulz, ein Mann von der CDU und Vertrauter von Manfred Weber (CSU), wenden, um hier den Sachverhalt für den vermeintlichen "Skandal" - der in Wahrheit wohl doch nur ein Versuch ist, Schulz zu diskreditieren - umfassend zu klären.