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Asylpolitik
06.07.2018

Darauf haben sich Union und SPD im Asylpaket geeinigt

Horst Seehofer und Alexander Dobrindt nach dem Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD vor dem Reichtagsgebäude.
Foto: Carsten Koall, dpa

Keine Transitzentren, dafür ein Einwanderungsgesetz: Union und SPD haben sich am Donnerstag auf ein Asylpaket geeinigt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Olaf Scholz sagt, nun dürfe man hoffen, dass das "Sommertheater" vorbei ist. Doch der SPD-Vizekanzler weiß, dass es wohl nur ein vorläufiges Ende ist. Nach einem erbitterten Konflikt zwischen CDU und CSU mit dem Fast-Rücktritt von CSU-Chef und Innenminister Horst Seehofer will die große Koalition die Asylpolitik neu ordnen. Darauf verständigten sich die Parteien am Donnerstagabend im Koalitionsausschus. Die SPD konnte noch einige eigene Punkte durchsetzen.

Kommen nun "Transitzentren" an der Grenze?

Die Einigung: Migranten, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben und an der deutsch-österreichischen Grenze abgefangen werden, sollen in bestehende Einrichtungen der Bundespolizei in unmittelbarer Grenznähe kommen. "Sofern die Personen nicht unmittelbar in die bestehende Unterbringungsmöglichkeit im Transitbereich des Flughafens München gebracht werden können", heißt es in dem Einigungspapier der großen Koalition. Es wird also nichts neu gebaut. Von Transitzentren ist in dem Papier keine Rede mehr - da konnte sich die SPD durchsetzen, die sich vehement gegen gefängnisähnliche Einrichtungen gestemmt hatte.

Geht es um geschlossene Einrichtungen?

Seehofer sagt nein: "Da gibt's keinen Stacheldraht oder Ähnliches, und es geht um keine Massenlager." Was er dann zur Begründung sagt, legt nahe, dass die dort Untergebrachten dennoch nicht einfach vor die Tür spazieren können - dann würde sich ja auch die Frage nach der Notwendigkeit dieser Einrichtungen stellen. "Sie können, wenn sie wollen, jederzeit in jedes Land der Welt ausreisen. Aber sie dürfen in Deutschland nicht einreisen." Mit anderen Worten: Die Menschen können sich aus den "Transferzentren", wie er sie nun nennt, von den deutschen Behörden jederzeit außer Landes bringen lassen. Bewegungsfreiheit im klassischen Sinne ist das aber nicht.

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Wie sollen die Verfahren ablaufen?

Wie beim bestehenden Flughafenverfahren reisen die Personen rechtlich nicht nach Deutschland ein. Die Zurückweisung soll innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Das Verfahren soll nur an der Grenze zu Österreich zum Einsatz kommen - damit es funktioniert, müssen bilaterale Abkommen gerade mit Italien und Griechenland ausgehandelt werden, von wo die meisten Migranten kommen, die schon Asyl beantragt haben. Ohne Abkommen kann es nicht zum Tragen kommen, dann dürfen die Personen einreisen und erhalten ein reguläres Prüfverfahren.

Was ist das Szenario, wenn der Plan nicht funktioniert?

Dann könnte Seehofer den bereits vom Vorstand gebilligten Plan einer einseitigen Zurückweisung an der Grenze zu Österreichs hervorholen - und ohne Absprachen und Abkommen mit den europäischen Partnern im Kampf gegen illegale Migration Personen an der Grenze zurückweisen. Das könnte aber zum Dominoeffekt mit einer Wiedereinführung von Grenzkontrollen führen, von Österreich bis Italien, um diese Migration mit radikalen Methoden zu unterbinden.

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Wo hat Seehofer zurückgesteckt?

Ursprünglich wollte Seehofer noch deutlich mehr Menschen an der Grenze zu Österreich zurückweisen. In seinem Entwurf für einen "Masterplan Migration", heißt es noch: "Künftig ist auch die Zurückweisung von Schutzsuchenden beabsichtigt, wenn diese in einem EU-Mitgliedsstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert worden sind." Im nun zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Papier geht es nur noch um "Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt haben". Nicht jeder Schutzsuchende, der zum Beispiel in Italien oder Griechenland registriert wird, stellt dort auch einen Asylantrag - viele werden dort registriert, wollen aber dann weiterziehen nach Deutschland.

Was ist mit Schutzsuchenden, die über andere deutsche Grenzen kommen?

Diese Menschen sollen mit mobilen Grenzkontrollen und Schleierfahndungen bis zu 30 Kilometer hinter der deutschen Grenze verstärkt aufgegriffen werden. Bei ihnen soll künftig schneller geklärt werden, welcher EU-Staat für den Asylantrag zuständig ist. Nach den europäischen Dublin-Regeln ist das häufig das Land, in dem Migranten zuerst den Boden der EU betreten haben, aber auch der Aufenthaltsort von Angehörigen spielt eine Rolle. Bei dieser "Zuständigkeitsprüfung" wird der Asylantrag selbst noch gar nicht bewertet. In dem Papier steht nun als Ziel, dieses Verfahren künftig "in wenigen Tagen" abzuschließen. Hier geht es laut Seehofer um 46.000 Menschen im Jahr, die schon in anderen EU-Staaten registriert sind. Also um deutlich mehr als beim Transit-Modell.

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Was ist noch geplant?

Eine enge Kooperation mit Italien und Österreich, um die Fluchtzahlen über das Mittelmeer rasch und deutlich zu verringern, mehr Personal für die Sicherung der EU-Außengrenzen, im Inland will der Bund den Bundesländern helfen, damit Rückführungen beschleunigt werden. Hinzu kommen bereits vereinbarte Beschleunigungsmaßnahmen wie die geplanten Ankerzentren, wo Migranten und Flüchtlinge das gesamte Asylverfahren durchlaufen sollen - Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung (kurz: AnkER). Aber bisher will kaum ein Bundesland mitmachen. Der SPD wurde nun als Kompromiss zugestanden, dass ein von der Partei gewünschtes Einwanderungsgesetz bereits in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll.

Wozu braucht es ein Einwanderungsgesetz?

Bekommen ihr Einwanderungsgesetz: Olaf Scholz und Andrea Nahles.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Deutschland fehlen heute schon hunderttausende hoch qualifizierte Fachkräfte. Das kann in der Zukunft Einfluss auf das Wirtschaftswachstum haben, zudem geht es im Zuge des demografischen Wandels darum, die Renten zu finanzieren. Die SPD argumentiert, sinkende Geburtenraten und eine alternde Bevölkerung stellten die deutsche Wirtschaft, die Sozial-, Gesundheits- und Rentensysteme vor enorme Herausforderungen. Geplant ist daher ein Gesetz, dass wie zum Beispiel beim Punktesystem in Kanada gezielt Fachkräfte für Mangelberufe nach Deutschland lockt. Kriterien sind Qualifikation, Alter, Sprachfähigkeit, der Nachweis eines Arbeitsplatzes und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Aber ob das kommt, hängt auch davon ab, ob der Asylkonflikt nun befriedet ist. Oder ob auf das "Sommertheater" der nächste Koalitionsknall folgt. (dpa)

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