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Fragen und Antworten
06.06.2012

Das müssen Sie zum neuen Betreuungsgeld wissen

Eltern, die die Betreuung ihrer Kleinkinder selbst organisieren, sollen künftig ein Betreuungsgeld erhalten. Was sie zu der neuen Leistung wissen müssen, haben wir zusammengefasst.
Foto: dpa

Das Betreuungsgeld wird wohl eingeführt. Aber wer bekommt es? Wie viel? Wofür? Und was sind die Alternativen? Hier die wichtigsten Antworten zu der neuen staatlichen Leistung.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das umstrittene Betreuungsgeld auf den Weg  gebracht. Künftig sollen Eltern zusätzliches Geld bekommen, wenn sie ihre Kinder zuhause betreuen. Betreuungsgeld pro und contra, und was Sie noch dazu wissen müssen, hier im Überblick:

Wer bekommt Betreuungsgeld?

Wer seine kleinen Kinder im Alter von ein oder zwei Jahren nicht  in einer öffentlich geförderten Tagesstätte oder Krippe betreuen  lässt, kann die Leistung beantragen.

Ab wann gibt es das Betreuungsgeld?

Geplant ist der Start Anfang 2013.

Wie hoch ist das Betreuungsgeld?

Der Zuschuss beträgt für Kinder ab dem 13. Lebensmonat 100 Euro monatlich  - bei Mehrlingsgeburten wird entsprechend mehrfach ausgezahlt. Ab 2014 gibt es 150 Euro im Monat.

Wo muss ich das Betreuungsgeld beantragen?

Beantragt werden kann das Betreuungsgeld bei den Elterngeldkassen der Kommunen.

Mein Kind wird von Verwandten/einem Au-Pair-Mädchen betreut. Gibt es trotzdem Betreuungsgeld?

Ja. Die neue Leistung wird nach dem Gesetzentwurf auch dann ausbezahlt, wenn beide Elternteile berufstätig sind und Großeltern, Verwandte, Freunde oder ein Au-pair-Mädchen das Kind betreuen.

Bekommen auch Hartz IV-Empfänger das Geld?

Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht von der neuen Leistung. Denn das Betreuungsgeld wird wie Eltern- und Kindergeld als  Einkommen gewertet und deshalb auf das Arbeitslosengeld II  angerechnet.

Was kostet die Leistung den Staat?

In ihrem Gesetzentwurf kalkuliert die Koalition die Kosten mit  0,4 Milliarden Euro im Jahr 2013. Ab 2014 wird von 1,2 Milliarden  Euro jährlich ausgegangen. Für die Länder erhöht sich der  bürokratische Aufwand, weil sie die Leistung auszahlen müssen. Die  Bundesregierung rechnet damit, dass künftig mehr Familien Wohngeld  beantragen könnten, die wegen des Betreuungsgeldes ihren Anspruch  auf Hartz IV verlieren. Für diesen Effekt wurde dem Vernehmen nach  im Haushalt Vorsorge getroffen.

Was sind die Haupt-Kritikpunkte gegen das Betreuungsgeld?

Kritiker sehen im Betreuungsgeld einen Rückschritt in die  Familienpolitik der fünfziger Jahre. Zum einen würden Frauen  abgehalten, nach der Geburt eines Kindes bald wieder arbeiten zu  gehen. Zudem würden Kinder aus sozial schwachen Familien von  Chancen frühkindlicher Bildung ferngehalten. Die Opposition  fordert, die für das Betreuungsgeld verwendeten Mittel in den  schleppenden Kita-Ausbau zu investieren. Der Regierung wirft sie  vor, mit dem Betreuungsgeld auch einer befürchteten Klagewelle nach  dem im August 2013 greifenden Rechtsanspruch auf Betreuung  vorbeugen zu wollen.

Wie sind die Erfahrungen in anderen Ländern?

In Finnland, Schweden und Norwegen wird seit einigen Jahren  Betreuungsgeld gezahlt, die Beträge sind mit monatlich um die 400  Euro viel höher als hierzulande. Doch nach einer Studie der  SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung sind die Erfahrungen eher  negativ: Die Leistungsempfänger seien in allen drei Ländern vor  allem "Frauen mit geringer Bildung, niedrigem Einkommen und  Migrationshintergrund", heißt es darin. Vor allem Frauen mit  schwachen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt wählten diese  Möglichkeit.

Was wird aus dem Betreuungsgeld nach der Bundestagswahl?

Ob das Betreuungsgeld hierzulande lange Bestand haben wird ist offen. In dem Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb verpflichtet sich die  Bundesregierung, dem Bundestag bis Ende 2014 einen Bericht über die  Auswirkungen vorzulegen. SPD und Grüne haben bereits angekündigt,  die Leistung im Falle eines rot-grünen Wahlsiegs 2013 wieder  einzukassieren.

Wer ist pro Betreuungsgeld, wer contra?

Uneingeschränkt für das Betreuungsgeld sind die CSU und ein Großteil  der CDU. Für die Opposition, aber auch für Teile der FDP und für  eine Gruppe von Unionsabgeordneten ist die Leistung nicht tragbar.  Ihre Begründung: Sie schaffe Fehlanreize und könne dazu beitragen,  dass vor allem Eltern aus bildungsfernen Schichten ihre Kinder nicht  in die Kita schicken und Kinder von Migranten dort um die  Möglichkeit gebracht werden, Deutsch zu lernen. Das Geld für die  staatliche Unterstützung solle besser in den Kita-Ausbau investiert  werden, so die Gegner.

Die Wirtschaft ist gegen das Betreuungsgeld. Nicht zuletzt  befürchten Vertreter, dass Frauen bei dem drohenden Fachkräftemangel  in traditionelle Rollenmuster zurückfallen und ihre Erwerbstätigkeit  zu lange unterbrechen. Die Kirchen haben sich unterschiedlich  positioniert. Während die evangelische Kirche das Betreuungsgeld  ablehnt, plädieren die katholischen Bischöfe sowie katholische  Verbände für die Auszahlung der Leistung.  AZ, afp, dpa

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