Deutschland darf Zuwanderern Hartz IV verweigern
Armutsmigranten haben kein Recht auf Sozialhilfe, so entschied der Europäische Gerichtshof. Die EU-Richter erleichtern zudem die Abschiebung.
Auf dieses Urteil hatten viele EU-Regierungen gehofft: Deutschland darf einreisenden EU-Ausländern Sozialleistungen verweigern. Falls Immigranten nur das Ziel hätten, „in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedstaates zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen“, sei auch ein Ausschluss von Hartz IV möglich. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zog damit einen Schlussstrich unter eine Debatte, die vor allem in Deutschland und Großbritannien geführt wurde.
EuGH: Es liegt keine Diskriminierung vor
Die EuGH-Richter bekräftigten den deutschen Standpunkt in wesentlichen Teilen. Wer nicht „genügend“ Geld zur Sicherung seiner Existenz habe, kann sich auch nicht auf das europäische Recht der Freizügigkeit berufen. Somit liege auch keine Diskriminierung gegenüber den einheimischen Deutschen vor, erklärten die Richter.
Sie schlossen damit den Fall einer rumänischen Mutter ab, die Ende letzten Jahres mit ihrem Sohn in die Bundesrepublik eingereist war. Obwohl sie weder Arbeit hatte noch suchte, beantragte sie Hartz IV und andere Leistungen, die das zuständige Jobcenter verweigerte. Daraufhin klagte die 25-jährige Frau. Der Streit landete vor dem Sozialgericht Leipzig, das den komplizierten Fall zur Klärung an den EuGH nach Luxemburg weiterreichte.
„Die Bundesregierung begrüßt die Klärung der Rechtslage durch den Europäischen Gerichtshof“, erklärte ein Sprecher von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Auch in der Union wurde das Urteil mit Erleichterung aufgenommen: „Das Urteil schafft Klarheit für die deutschen Gerichte und schiebt dem gezielten Zuzug in die Sozialsysteme in Europa einen Riegel vor“, erklärte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Er sieht auch die harte Line seiner Partei gegenüber Armutszuwanderung bestätigt: „Europa ist zwar eine Solidargemeinschaft, aber Sozialleistungstourismus muss verhindert werden.“
Jeder Hartz IV-Antrag soll geprüft werden
Allerdings ist das Urteil keineswegs ein Blankoscheck für die bisherige deutsche Praxis. Die schloss nämlich EU-Ausländer grundsätzlich vom Bezug der Sozialhilfeleistungen nach Hartz IV aus. Der EuGH aber gab vor, künftig jeden Antrag unter die Lupe zu nehmen, und folgte damit der Haltung der Brüsseler EU-Kommission: Eine pauschale Verweigerung der Gelder darf es nicht geben, Behörden und Gerichte müssten jeden Fall auf seine individuellen Umstände prüfen.
Das Verfahren platzte Anfang des Jahres mitten in die aufbrechende Diskussion über die Zuwanderung von Bulgaren und Rumänen, für die die Grenzen gerade erst geöffnet worden waren. Einige andere Mitgliedstaaten wie die Briten hatten sogar zur Unterstützung der Bundesregierung eigene Experten nach Luxemburg geschickt. Am Ende sprachen die Europa-Richter der Klägerin sogar das Aufenthaltsrecht in Deutschland ab. Nach geltendem Gesetz kann sie nun ausgewiesen, unter Umständen sogar mit einem Wiedereinreiseverbot belegt werden.
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