Die Gehälter der Regierungsmitglieder
Die Gehälter von Bundeskanzler und Ministern orientieren sich an derBeamten-Besoldungsstufe B11. Der Regierungschef bekommt fünf Drittelund die Bundesminister vier Drittel dieser Stufe.
Berlin (ddp). Die Gehälter von Bundeskanzler und Ministern orientieren sich an der Beamten-Besoldungsstufe B11. Der Regierungschef bekommt fünf Drittel und die Bundesminister vier Drittel dieser Stufe.
Die Kanzlerin (kein Kind, verheiratet) bezieht nach Angaben des Steuerzahlerbundes ein Gehalt von 15.800 Euro. Hinzu kommt eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von 1023 Euro.
Ein Bundesminister oder eine Bundesministerin (verheiratet, ohne Kind) erhält monatlich 12.860 Euro Gehalt plus 307 Euro Aufwandsentschädigung. Staatssekretäre bekommen 9880 Euro plus 230 steuerfreie Pauschale. Hinzu kommen Pensionsansprüche und Übergangsgelder bei Ausscheiden aus dem Amt. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen Regierungsmitglieder wie Beamte nicht.
Sind Regierungsmitglieder zugleich Mitglieder des Bundestages, dann werden die Abgeordnetendiäten halbiert. Die Kanzlerin kommt - ohne die Aufwandsentschädigung - demnach auf 19.769,50 Euro und ein Bundesminister auf 16.529,50 Euro an Gehalt plus Diät.
(Quelle: Bund der Steuerzahler)
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