Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Volksbefragung: Die Grünen bremsen den CSU-Plan - sie wollen alle Register ziehen

Volksbefragung
28.05.2014

Die Grünen bremsen den CSU-Plan - sie wollen alle Register ziehen

Die Grünen kritisieren den CSU-Plan der unverbindliche Volksbefragung.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Kritk am CSU-Plan: Die Grünen sind der Meinung, dass die rechtlich unverbindliche Volksbefragung gegen die Bayrische Verfassung verstößt.

Rechtlich unverbindliche Volksbefragungen, wie von CSU und Staatsregierung geplant, verstoßen nach Ansicht der Grünen im Landtag und des Vereins „Mehr Demokratie“ gegen die Bayerische Verfassung. Volksbefragungen, die nur von der Regierung und der Mehrheitsfraktion im Landtag veranlasst werden könnten, seien lediglich ein zusätzliches politisches Machtinstrument der Regierung. Wer den Bürgern in Bayern mehr Mitwirkungsrechte einräumen wolle, sollte stattdessen Volksbegehren und Volksentscheide erleichtern, forderten Katharina Schulz (Grüne) und Samuel Kutter (Mehr Demokratie e.V.) am Dienstag im Landtag.

Volksbefragungen können nur über eine Änderung der Verfassung einführt werden

Gestützt wird diese Kritik auch von Verfassungsrechtlern wie Professor Herrmann K. Heußner von der Universität Osnabrück. Schon die Einführung von Volksbefragungen durch eine einfache Änderung des Landeswahlgesetzes verstößt seiner Auffassung nach gegen die Verfassung. Wenn überhaupt, dann könnten Volksbefragungen nur über eine Änderung der Verfassung eingeführt werden – also mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Landtag und anschließendem Volksentscheid.

Doch selbst dann bestünden laut Heußner massive Bedenken. Mit Volksbefragungen drücke sich die Regierung aus der Verantwortung für ihr Handeln, verschaffe sich aber gleichzeitig eine „Prämie auf die Macht“ und schwäche die Rechte der Opposition im Landtag. Außerdem bestehe die Gefahr, dass durch die Wahl des Zeitpunkts und der Fragestellung die Meinungsbildung manipuliert werde. Und obendrein wäre das Ergebnis von Volksbefragungen zwar nicht rechtlich, aber doch „faktisch bindend“, was im Zusammenhang mit dem alleinigen Haushaltsrecht des Landtags zu einem „glasklaren Verfassungsbruch“ führen könnte. Insgesamt wäre das Vorhaben ein massiver Eingriff in die „Architektur der parlamentarischen Demokratie“.

Die Grünen wollen gegen die Pläne von CSU und Staatsregierung deshalb alle Register ziehen. Sie haben eine Expertenanhörung im Oktober durchgesetzt, wodurch eine schnelle Änderung des Landeswahlgesetzes verhindert wird. Sollte die Regierungsmehrheit auf ihren Plänen beharren, drohen die Grünen mit einer Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.