Die Nacht der Schande will nicht vergehen
In Indien bleibt das Leben als Frau lebensgefährlich. Fast täglich werden brutale Vergewaltigungsfälle bekannt
Im Mai wäre Jyoti Singh 28 Jahre alt geworden. Die junge Physiotherapie-Studentin aus NeuDelhi bestieg an dem kalten Winterabend des 16. Dezembers 2012 einen Bus mit fünf Männern an Bord, weil sie nach Hause wollte. Im Beisein ihres Freundes vergewaltigten die Männer die junge Frau und richteten sie mit einer Eisenstange so zu, dass Jyoti zwei Wochen später an den Folgen ihrer schweren inneren Verletzungen starb. Ihr Tod hinterließ eine wütende Nation und stieß eine Diskussion über die Sicherheit und die Stellung von Frauen in Indien an, die bis heute geführt wird. Indiens Regierung verschärfte das Strafmaß bei Vergewaltigung drastisch. Doch Indiens Frauen leben weiter gefährlich. Kein Tag vergeht, wo nicht eine Vergewaltigung, Belästigung oder Brutalität gegen Frauen und Mädchen publik wird.
Die Kette der schockierenden Fälle reißt nicht ab: Am Sonntag wurde in einem Slum in Haryana, rund 150 Kilometer von Neu-Delhi entfernt, die Leiche einer Sechsjährigen gefunden, die Freitagnacht aus ihrem Haus entführt worden war. Das Kind war bestialisch vergewaltigt und mit einem eingeführten Holzstab so zugerichtet worden, dass seine inneren Organe zerstört wurden.
Für Jyoti Singhs Eltern reißen solche Nachrichten offene Wunden auf. Die Familie lebt inzwischen in einer kleinen, von der Regierung gestellten Wohnung im Südwesten der Hauptstadt. Trotz der Todesstrafen, die das Gericht gegen vier der fünf Männer verhängt hat, fühlt Jyotis Mutter keine Gerechtigkeit. „Jeden Tag werden Mädchen vergewaltigt oder das Ziel sexueller Gewalt“, sagt sie. „Was nützen schärfere Gesetze, wenn es so lange dauert, bis Vergewaltiger bestraft werden?“ Die Sicherheit für Frauen sei weiter nicht gewährleistet. Immer wieder werde das Opfer zum Täter gemacht, wenn die Diskussion darum gehe, warum eine Frau, die vergewaltigt wurde, überhaupt abends auf der Straße unterwegs gewesen sei, wenn es darum gehe, wie die Frau gekleidet gewesen sei und ob sie sich falsch verhalten habe.
Am Samstag vergangener Woche wurde in Delhi eine 30-jährige Frau in einem Taxi auf dem Heimweg von der Arbeit sexuell belästigt, angegriffen, gewürgt und an Armen und Beinen gefesselt. Die Täter stießen die Frau schließlich aus dem fahrenden Taxi, nachdem sie wegen einer Motorradstreife der Polizei in Panik geraten waren. Doch als die Frau und ihr herbeigeeilter Ehemann Anzeige auf der Polizeiwache erstatten wollten, stießen die beiden auf Unwillen. „Sie haben uns fast zwei Stunden warten lassen und wollten dann, dass ich ihnen klare Beweise zeige, dass ich belästigt wurde“, erklärte die Frau, die ihren Namen nicht nennen wollte, laut der Zeitung Indian Express. „Dann zwangen sie uns, nur eine Anzeige wegen Diebstahls zu stellen.“
Immer noch ist die Polizei oft unwillig, eine Anzeige wegen Vergewaltigung entgegenzunehmen und setzt die Frauen und Mädchen peinlichen Verhören und Untersuchungen aus. Auch inzwischen verbotene medizinische Untersuchungen wie der berüchtigte Zwei-Finger-Test, in dem Ärzte feststellen sollen, ob das Opfer noch Jungfrau war oder „bereits im Geschlechtsverkehr erfahren“, kommen weiter zur Anwendung. Frauen, die keine offensichtlichen Verletzungen, blaue Flecke oder Kratzspuren aufweisen, wird von der Polizei immer noch vorgeworfen, einvernehmlichen Sex gehabt zu haben.
Auch bei Gerichten bestehen weiter Vorurteile, wenn sexueller Missbrauch verhandelt wird. Ende September etwa sprach ein Gericht in Neu-Delhi den Regisseur Mahmood Farooqui frei, der wegen Vergewaltigung angeklagt war: Das Opfer habe nicht klar genug gemacht, dass es keinen Sex wolle, hieß es in der Begründung. Meenakshi Ganguly von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zieht deshalb fünf Jahre nach dem schrecklichen Tod von Jyoti Singh eine kritische Bilanz: „Heute haben wir härtere Gesetze und Regeln, aber es gibt noch viel Nachholbedarf, um sicherzustellen, dass Polizei, Ärzte und die Gerichte die Überlebenden mit Würde behandeln.“
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