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Berlin
26.08.2016

Die wichtigsten Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft

Ein Bürger, zwei Staatsangehörigkeiten: Über den sogenannten Doppelpass ist - mal wieder - ein politischer Streit entbrannt.
Foto: Britta Pedersen/Archiv (dpa)

Deutschland streitet über den Doppelpass. Die Union will ihn abschaffen, eine Mehrheit dafür gibt es aber nicht. Was man zur doppelten Staatsbürgerschaft wissen muss.

Über den Doppelpass streitet Deutschland schon seit Jahren. Letzte Woche einigten sich die Innenminister von CDU und CSU, die ursprünglich eine Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft für in Deutschland lebende Bürger mit ausländischen Wurzeln fordern wollten, auf einen Kompromiss. Zunächst will man an der geltenden Rechtslage festhalten. Allerdings soll bis 2019 geprüft werden, ob sie möglicherweise der Integration im Wege steht. Doch schon ein paar Tage nach der Einigung forderte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer eine schnelle Abschaffung des Doppelpasses. „Der deutsche Pass ist kein Ramschartikel, den man als Zweitpass mal noch so mitnimmt“, sagte er – und schon geht der Streit von vorne los.

Wie viele Menschen in Deutschland haben eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Die Zahlen schwanken zwischen 1,6 Millionen (Ergebnis der Volkszählung 2011 und des Mikrozensus von 2014) und 4,3 Millionen (Auswertung der Melderegister im Mai 2011). Die Schwankung hängt mit der komplizierten Rechtslage zusammen. Eigentlich müssen die Botschaften oder Konsulate den deutschen Behörden mitteilen, wenn ein Bürger ihres Landes um die Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit bittet, um Deutscher zu werden. Dies geschieht allerdings nicht immer so zuverlässig. Manche Bürger glauben auch, dass sie automatisch die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes verlieren, wenn sie sich in Deutschland einbürgern lassen – was aber nicht immer der Fall ist.

Woher kommen die Deutschen, die noch eine zweite Staatsangehörigkeit haben?

Ein gutes Drittel der Bürger mit einem Doppelpass kommt aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union. Nimmt man die offiziellen Zahlen der Einwohnermeldeämter, wären dies bei 4,3 Millionen Doppelpässen rund 1,4 Millionen Menschen. Bei den „Doppelstaatlern“ aus den Nicht-EU-Mitgliedstaaten stehen die Menschen aus Russland und aus der Türkei an der Spitze.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland eingebürgert wird, verliert tatsächlich seine bisherige Staatsbürgerschaft. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Mehrstaatigkeit wird unter anderem dann akzeptiert, wenn nach dem Recht des anderen Staates keine Möglichkeit besteht, aus der bisherigen Staatsangehörigkeit auszuscheiden oder wenn Staaten ihren Bürgern grundsätzlich die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. Und: Bürger aus EU-Mitgliedstaaten sowie Schweizer und ihre Angehörigen behalten ohnehin auch nach einer Einbürgerung im Regelfall beide Pässe. Das Gleiche gilt für Spätaussiedler aus Russland.

Was ist mit Nicht-EU-Bürgern?

Bis 2014 galt das sogenannte Optionsmodell. In Deutschland geborene Kinder von Ausländern behielten einerseits die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern, wurden aber andererseits auch zu Deutschen. Zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr mussten sie sich dann allerdings entscheiden, welchen Pass sie abgeben und welche Staatsangehörigkeit sie behalten. 2014 reformierte die Große Koalition das Staatsbürgerschaftsrecht. Seitdem können Kinder ausländischer Eltern, die seit 2000 in der Bundesrepublik geboren und aufgewachsen sind, neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit dauerhaft besitzen und behalten – wenn sie bei Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben.

Kann Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft der deutsche Pass wieder entzogen werden?

Das ist schwierig, weil die deutsche Staatsangehörigkeit unter dem Schutz des Grundgesetzes steht, das den Entzug der Staatsangehörigkeit verbietet. Demnach darf niemand staatenlos werden. Bei einer doppelten Staatsangehörigkeit besteht diese Gefahr nicht. Deshalb fordert Innenminister Thomas de Maizière, dass Deutsche mit zwei Pässen, „die für eine Terrormiliz an Kampfhandlungen teilnehmen“, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

Um wie viele Fälle geht es?

Das Bundeskriminalamt hat die Daten von 677 Personen analysiert, die von Deutschland aus nach Syrien und den Irak ausgereist sind, um sich den Terrormilizen anzuschließen. Von ihnen haben rund 160 Personen einen Doppelpass.

Gibt es eine politische Mehrheit für eine Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft?

Nein. Bislang erhebt von allen im Bundestag vertretenen Parteien einzig die Union diese Forderung. Die SPD lehnt Änderungen kategorisch ab, die Grünen fordern gar, dass jedes in Deutschland geborene Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, wie dies auch unter anderem in den USA der Fall ist.

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