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USA
26.06.2017

Donald Trumps Einreisebann tritt teilweise in Kraft

Trump will ein 90-tägiges Einreiseverbot für Menschen aus dem Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen.
Foto: Evan Vucci (dpa)

Das Oberste Gericht der USA lässt Trumps Einreisebann teilweise zu. Der Bann trifft mehrheitlich muslimische Länder. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.

Die von US-Präsident Donald Trump angeordneten Einreiseverbote für Bürger mehrerer muslimischer Staaten treten mit Einschränkungen vorerst in Kraft. Das Oberste Gericht in Washington entschied am Montag, dass das Dekret vorläufig und mit Ausnahmeregelungen gelten soll. Es handelt sich um den ersten Etappensieg für Trump im Rechtsstreit um seine Verordnung, die von unteren Instanzen blockiert worden war.

Ein Teilerfolg für Donald Trump

Der Präsident bejubelte die Entscheidung denn auch als "klaren Sieg für unsere nationale Sicherheit". Allerdings handelt es sich nur um einen Teilerfolg. Denn von den pauschalen Verboten wird es Ausnahmen für solche Einreisewillige geben, die eine aus Sicht der Behörden seriöse und unbedenkliche Beziehung zu Einzelpersonen oder Organisationen in den USA nachweisen können.

Auch ist die Entscheidung des Supreme Court nur vorläufig. Sie gilt nur, bis das Gericht in seiner im Oktober beginnenden nächsten Sitzungsperiode eine grundlegende Entscheidung über das Dekret fällt. Trump kann es jedoch auch als Erfolg verbuchen, dass der Supreme Court den Streit überhaupt zur Entscheidung annahm. Hätte er dies nicht getan, wäre die Suspendierung der Verordnung durch die unteren Instanzen vorerst weiter in Kraft geblieben.

Das Oberste Gericht legte fest, dass bis zu seiner endgültigen Entscheidung zwar ein generelles Einreiseverbot für die Bürger der sechs in dem Präsidentendekret genannten muslimischen Staaten gelten soll. Allerdings sollen davon jene Einreisewillige ausgenommen sein, die "glaubwürdig anführen" können, dass sie eine rechtlich unbedenkliche Beziehung "zu einer Person oder einer Institution in den Vereinigten Staaten" haben. 

Wie diese Beziehung genau auszusehen hat, damit sie die Einreise ermöglicht, ist nun bis auf Weiteres der Einzelfallprüfung durch die Einwanderungsbehörden überlassen. Grundsätzlich kann es sich um ein Verwandtschaftsverhältnis oder auch die Verbindung zu einem Arbeitgeber oder einer Bildungseinrichtung handeln.

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Trumps Dekret sieht einen 90-tägigen Einreisebann für die Bürger der mehrheitlich muslimischen Länder Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien sowie einen 120-tägigen Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus aller Welt vor. Der Präsident bezeichnet die Einreiseverbote als notwendige Maßnahme zur Abwehr der Terrorgefahr. Dadurch solle die Zeit geschaffen werden, um die Sicherheitsüberprüfungen von Einreisewilligen einer grundlegenden Revision zu unterziehen.

In seiner Reaktion auf die jetzige Entscheidung des Obersten Gerichts bekräftigte Trump: "Ich kann nicht Leute in unser Land lassen, die uns Schaden zufügen wollen." Mehrere Bundesgerichte hatten seine Einreiseverbote in den vergangenen Monaten blockiert, da sie eine Diskriminierung aufgrund von Religion und Staatsangehörigkeit darstellten.

Der Präsident hatte bereits eine Woche nach seinem Amtsantritt im Januar einen umfassenden Einreisebann unterzeichnet. Seine damalige Verordnung betraf die Bürger von sogar sieben Ländern und sah einen unbefristeten Aufnahmestopp für syrische Flüchtlinge vor. Das Dekret trat seinerzeit sofort in Kraft und löste ein tagelanges Chaos an den Flughäfen in den USA aus. Nachdem dieser erste Erlass dann von Richtern außer Kraft gesetzt worden war, schob Trump die jetzige, leicht abgemilderte Version nach. afp

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