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Amri-Ausschuss
29.03.2017

Düsseldorf: Zeuge schildert Behördenchaos

Neuer Ansatz: Durch Chaos bei den deutschen und Schikanen der tunesischen Behörden konnte der Terrorist nicht in Abschiebehaft genommen werden.
Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolfoto)

Im Fall des Berliner Attentäters Anis Amri kommt der Untersuchungsausschluss dazu, dass die deutschen und tunesischen Behörden nicht zusammen an einer Abschiebung arbeiten konnten.

Behördenchaos in Deutschland und bürokratische Schikanen von tunesischer Seite haben nach Darstellung eines Experten des NRW-Innenministeriums eine schnelle Abschiebung des späteren Attentäters Anis Amri blockiert. So habe etwa Tunesien nicht nur Fingerabdrücke, sondern auch auf dem Postweg versandte Original-Handabdrücke verlangt, berichtete der Abteilungsleiter für Ausländerangelegenheiten, Burkhard Schnieder, am Mittwoch als Zeuge im Amri-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags.

Die Unterlagen über Amri seien zwischen zahlreichen Behörden verschickt worden. Damals habe es keinen Kerndatenbestand gegeben, auf den Sicherheits- und Ausländerbehörden sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeinsam hätten zugreifen können. "Damals gab es getrennte Welten", sagt Schnieder.

Mehrfach sei von deutschen Sicherheitsbehörden geprüft worden, ob eine Abschiebehaft für Amri hätte beantragt werden können. Nach damaliger Einschätzung hätten die rechtlichen Voraussetzungen und Sachbeweise aber nicht vorgelegen.  

Der als Gefährder bekannte, abgelehnte tunesische Asylbewerber Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen auf den Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert und zwölf Menschen getötet. Der Untersuchungsausschuss des Landtags soll mögliche Versäumnisse von Sicherheitsbehörden hinterfragen. dpa

Lesen Sie dazu eine Chronik zum Attentäter von Berlin: Anis Amri: Die Chronik der verpassten Chancen

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