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  3. EU-Gericht: Auch Ungarn und Slowakei sollen Flüchtlinge aufnehmen

EU-Gericht
26.07.2017

Auch Ungarn und Slowakei sollen Flüchtlinge aufnehmen

Müssen ihre Länder mehr Flüchtlinge aufnehmen?
Foto: Balazs Mohai, dpa

Das höchste EU-Gericht weist Klagen der Regierungen in Ungarn und der Slowakei gegen den Asylbeschluss zurück. Damit dürfte sich der Druck verstärken, mehr Flüchtlinge aufzunehmen.

Eine herbe Niederlage für Ungarn und die Slowakei – Europas höchste Richter haben alle Attacken auf die europäische Asylpolitik zurückgewiesen. Vor allem das Gutachten im Verfahren, das Budapest und Bratislava angestrengt hatten, war mit Spannung erwartet worden.

Hätte die hartnäckige Weigerung der beiden dortigen Regierungen, Hilfesuchende aus italienischen und griechischen Auffangzentren zu übernehmen, Unterstützung bekommen, wären die bestehenden EU-Beschlüsse auf den Kopf gestellt worden. Aber Yves Bot, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, wies die Einwände am Mittwoch unmissverständlich zurück. Er empfahl dem Gericht, den Einspruch in allen Punkten abzulehnen.

Der Beschluss trage „automatisch dazu bei, die Asylsysteme Griechenlands und Italiens von dem erheblichen Druck zu entlasten, dem diese infolge der Flüchtlingskrise des Sommers 2015 ausgesetzt waren“, wie es in einer Erklärung des Gutachtens heißt. Damals hatten die Innenminister beschlossen, 120.000 Menschen auf die übrigen Mitgliedstaaten entsprechend einer Quote zu verteilen – eine Maßnahme, die auf zwei Jahre befristet war und im September dieses Jahres endet.

Ungarn, Slowakei und Polen hätten mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen

Diesem Schlüssel zufolge hätte Budapest 1294 Flüchtlinge übernehmen müssen, bisher durfte keiner einreisen. Der ungarische Präsident Viktor Orbán hatte sich geweigert, eine Quote zu akzeptieren. Nun dürfte es für ihn eng werden. Auf die Slowakei wären 902 Hilfesuchende entfallen, lediglich 16 durften ins Land kommen.

Polen müsste 6182 aufnehmen, nur 100 wurden akzeptiert, und auch das nur auf dem Papier. Die Innenressortchefs der EU-Mitglieder billigten diesen Beschluss damals mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimmen Ungarns, Rumäniens, Tschechiens und der Slowakei.

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Ein Verstoß gegen das EU-Recht sei dies nicht, zumal diese Initiative als „vorübergehende Maßnahme“ gekennzeichnet wurde, schrieb der Generalanwalt. Zweifel an der Rechtskraft dieses Beschlusses oder einer falsch gewählten juristischen Grundlage, wies Generalanwalt Bot zurück. Den Einwand der Regierungen, die damalige Entscheidung sei zur Bewältigung nicht geeignet gewesen, konterte der Jurist mit dem Hinweis, die Sach- und Rechtslage dürfe nicht im heutigen Licht beurteilt werden.

Entscheidend sei, dass die Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses davon ausgehen konnten, einen wesentlichen Schritt zur Entlastung der beiden Aufnahmestaaten zu tun. Im Übrigen würden die Regierungen in Ungarn und der Slowakei sowie Polen die Unwirksamkeit einer Entscheidung beklagen, die sie selbst durch ihre Weigerung zur Aufnahme mit herbeigeführt hätten.

Ausgang des zweiten Verfahrens mit Spannung erwartet

Ebenfalls mit Spannung war der Ausgang des zweiten Verfahrens erwartet worden. Ein Syrer hatte geklagt, weil er nach der illegalen Einreise von den kroatischen Behörden mit einem Bus an die Grenze nach Slowenien gefahren worden war und dann in diesem Land einreiste. Diese Maßnahme, so argumentierte der Kläger, komme einem Visum gleich, mit dem man sich in der EU bewegen und seinen Aufenthaltsort wählen könne.

Nun aber wollten die Asylbehörden Sloweniens den Mann wieder zurückschicken. Begründung: Die Behörden in Zagreb seien für das Asylverfahren zuständig, da der Asylbewerber dieses Land als Erstes betreten habe. Hätte der EuGH diese Grundregel des europäischen Dublin-Systems gekippt, wäre die EU vor den Scherben ihrer derzeitigen Politik mit illegalen Zuwanderern gestanden. Doch die Richter urteilten strikt nach den heute geltenden Vereinbarungen: Wenn ein Mitgliedstaat aus humanitären Gründen die Einreise gestattet, kann er nicht von seiner Zuständigkeit für das anschließende Verfahren enthoben werden. Es bleibt also bei der gegenwärtigen Praxis: Das Erstland muss den Flüchtling aufnehmen und ein ordentliches Asylverfahren gemäß den Standards der EU durchführen. Eine freie Wahl des Aufenthaltsortes gibt es für illegale Zuwanderer nicht.

Wie viele Flüchtlinge kommen noch nach Deutschland?

In Deutschland kamen im ersten Halbjahr 90.400 Flüchtlinge an. Dies meldete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Deutschland nimmt damit nach Aussage der Bundesregierung derzeit ungefähr gleich viele Flüchtlinge auf wie Italien, das im Fokus der politischen Debatte steht. An italienischen Häfen kamen in diesem Jahr bereits 93 300 Migranten an.

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