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  3. Hamas: EU-Gerichtshof streicht Hamas von der Terrorliste

Hamas
17.12.2014

EU-Gerichtshof streicht Hamas von der Terrorliste

Nach einem Urteil der EU-Richter war die Auifnahme der Hamas in die EU-Terroriliste 2011 ungültig. Die EU-Kommission will das Urteil prüfen.
Foto: Thomas Frey/Archiv (dpa)

Die Aufnahme der Hamas in die EU-Terrorliste hat der Europäische Gerichtshof für ungültig erklärt. Eine "politische Entscheidung" sei es nicht. Die EU-Kommission prüft das Urteil.

Die Aufnahme der palästinensischen Organisation Hamas in die EU-Liste mit Terrororganisationen hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch für ungültig erklärt.Der Beschluss sei aus "Verfahrensgründen" hinfällig, nicht aufgrund des Inhalts, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg. Israel verurteilte die Entscheidung. Die EU prüft nun eine Berufung und erklärte, sie betrachte die Hamas weiter als "terroristische Organisation".

Die Aufnahme der Hamas in die EU-Terrorliste sei nicht "auf Tatsachen gestützt", die "in Entscheidungen zuständiger nationaler Behörden geprüft und bestätigt wurden", begründete das Gericht seinen Beschluss. Vielmehr beruhe sie auf Angaben, "die der Presse und dem Internet entnommen sind". Die EU hatte den militärischen Arm der Hamas Dezember 2001 auf die Terrorliste gesetzt, 2003 folgte auch der politische Teil der Organisation. Dadurch wurden Gelder der Gruppe und ihrer Mitglieder in Europa eingefroren.

Hamas-Aufnahme in die Terrorliste ungültig - EU prüft Urteil

"Das ist ein Sieg für die palästinensische Sache und für die Rechte unseres Volkes", sagte Hamas-Sprecher Fausi Barhum. "Wir danken dem Europäischen Gerichtshof für die diese positive Entscheidung, der international Schritte folgen müssen, um die Unterdrückung des palästinensischen Volkes zu beenden."

...Bilder von verletzten und toten Palästinensern.
20 Bilder
Die schrecklichen Bilder des Krieges im Gaza
Foto: Mohammed Saber, afp

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu verurteilte die Entscheidung des Gerichtshofs. Die Begründung sei nicht nachvollziehbar. "Wir rufen die Europäer auf, die Hamas umgehend wieder auf die Liste zu setzen", erklärte der Regierungschef.

Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte, die EU prüfe das erstinstanzliche Urteil und entscheide dann über eine mögliche Berufung sowie Schritte, den Fehler bei der Hamas-Aufnahme in die Terrorliste zu beheben. Sie betonte gleichzeitig, es handele sich bei dem Urteil nicht um "eine politische Entscheidung".

Die für die Hamas in dem Verfahren tätige Anwältin, Liliane Glock, warf der EU vor, ihre Liste letztlich auf Basis der Liste der US-Behörden erstellt zu haben. Sie forderte auch Frankreich auf, die Hamas von seiner nationalen Terrorliste zu nehmen. Denn Paris beschränke sich darauf, "die Eintragungen der europäischen Liste zu übernehmen."

Strafmaßnahmen gegen die Hamas bleiben vorerst bestehen

Das Gericht betonte, seine Entscheidung lasse die Frage unberührt, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Vereinigung sei. Die Strafmaßnahmen gegen die Organisation bleiben nach dem Urteil vorerst in Kraft, "um die Wirksamkeit etwaiger künftiger Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern zu gewährleisten".  Sie gelten laut Gericht noch für mindestens drei Monate oder im Falle einer Berufung, bis dieses Verfahren entschieden ist.

Die Hamas wurde kurz nach Beginn der ersten Intifada im Dezember 1987 gegründet. Der Name ist die Abkürzung der arabischen Bezeichnung für "Islamische Widerstandsbewegung", das Wort selbst bedeutet "Eifer". Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordanfluss.

Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach der Bildung einer Einheitsregierung im Juni mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus. afp

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